Als Leitplanke für den Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion hat der Kanton Graubünden den Richtplan Energie überarbeitet.
Chur
Blick auf Chur. (Symbolbild) - Keystone
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Dieser zeigt, wo und unter welchen räumlichen Bedingungen ein Ausbau von Wasser- und Windkraft möglich ist und was für die Solarenergie gilt.

In einer öffentlichen Vernehmlassung kann sich nun jeder dazu äussern.

Graubünden hat mit dem Energiegesetz und dem Green Deal bereits Strategien erarbeitet, um das vom Bund vorgegebene Ziel Netto Null CO2-Emissionen bis 2050 zu erreichen.

Der kantonale Richtplan Energie beschreibt nun die Auswirkungen auf die Raumentwicklung und legt Leitplanken für den Ausbau fest.

Beim Wind werden 31 Gebiete festgelegt

Der Richtplan schafft eine Übersicht der Nutzungspotentiale für die zukünftige Wasser- und Windkraft.

Beim Wind werden 31 Gebiete festgelegt, welche für die Windenergienutzung geeignet sind.

Die geeignetsten und flächenmässig grössten liegen oberhalb von Laax, über Obersaxen im Lugnez, auf dem Dreibündenstein und am Piz Martegnas im Surses.

Weiter definiert der Richtplan, wo und unter welchen Voraussetzungen die Wasserkraftnutzung in Graubünden möglich ist.

Für die Wasserkraftnutzung geeignete Gewässerstrecken

Gewässer wurden mit Blick auf Natur, Landschaft und Schutzinteressen klassifiziert.

Festgehalten werden die nach Meinung des Kantons für die Wasserkraftnutzung geeigneten Gewässerstrecken.

Gewässerläufe, die frei von Wasserkraft bleiben sollen, werden richtplanerisch gesichert.

Bei der Weiterentwicklung der Wasserkraft hat für den Kanton die Sicherung der bestehenden Wasserkraftanlagen oberste Priorität.

Projekte am Lago Bianco und in der Chlus am konkretesten

Zudem listet der Richtplan zehn mögliche neue Wasserkraftvorhaben auf. Die meisten befinden sich allerdings erst im Stadium einer Vororientierung.

Am konkretesten sind Projekte am Lago Bianco und in der Chlus im Prättigau.

Weiter sind acht Neubauprojekte für Ausleitkraftwerke verzeichnet sowie rund zwei Dutzend Vorhaben zum Ausbau bestehender Anlagen und Staumauern.

Bei der Solarkraft beschränkt sich der Richtplan auf die Festlegung der raumplanerischen Leitplanken.

Vernehmlassung zum ersten auch digital geführt

Auf die Benennung von geeigneten Gebieten für Solaranlagen wird verzichtet.

Die inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Anforderungen seien bereits auf Gesetzes- und Verordnungsstufe weitgehend geregelt, heisst es dazu im Richtplantext.

Privatpersonen und Organisationen können sich bis 30. Juni 2023 äussern.

Die Vernehmlassung wird schriftlich und zum ersten Mal im Kanton digital geführt.

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