Die Stadt Chur veröffentlicht die Energierichtplanung 2024 zur Mitwirkung. Bürger können bis zum 18. November 2024 Vorschläge und Einwendungen einreichen.
Stadtverwaltung Chur.
Stadtverwaltung Chur. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Stadt Chur berichtet, werden mit der vorliegenden kommunalen Energierichtplanung 2024 den veränderten energiepolitischen Rahmenbedingungen wie dem neuen kantonalen Energiegesetz vom 1. Januar 2021, dem Masterplan Energie und Klima Stadt Chur mit seinen Zielen und prioritären Massnahmen sowie der Fusionen mit den Gemeinden Maladers und Haldenstein Rechnung getragen.

Das Hauptaugenmerk der Aktualisierung liegt auf der neuen Zielsetzung Netto-Null 2050 und der Abstimmung mit dem Masterplan Energie Chur der IBC Energie Wasser Chur (IBC). Die Energierichtplanung bildet eine Grundlage für die Revision der Grundordnung der Stadt Chur.

Die Energierichtplanung 2024 wurde durch das Amt für Raumentwicklung Graubünden vorgeprüft. In Anwendung von Art. 20 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage der Aktualisierung der Energierichtplanung 2024 statt.

Die Auflagedokumente können auch im Internet eingesehen werden. Während der Auflagefrist 18. Oktober bis 18. November 2024 können schriftlich Vorschläge und Einwendungen eingereicht werden.

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