Bis zum 15. November 2024 müssen in der Gemeinde Arosa Litzendraht-, Elektro- und Gitterzäune abgebaut werden, um die Sicherheit im Winter zu gewährleisten.
Landschaftsfoto Arosa.
Landschaftsfoto Arosa. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Gemeinde Arosa berichtet, müssen gemäss Artikel 34 des Gesetzes über die Alpen und Weiden der Gemeinde Arosa, Litzendrahtzäune, die quer zum Hang stehen bis spätestens zum 15. November 2024 während der Wintermonate abgelegt werden. Sämtliche Elektro-, Schaf-, und Gitterzäune müssen ebenfalls bis spätestens 15. November 2024 während der Wintermonate abgebrochen und entfernt werden.

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