Radwegverbindung Klosters – Davos
Die regionale Veloroute Nr. 21 von Sargans durch das Prättigau endet in Klosters.

Die regionale Veloroute Nr. 21 von Sargans durch das Prättigau endet in Klosters. In Sargans knüpft die Veloroute an die nationale Route Nr. 2 (Rheinroute von Andermatt bis Basel) an.
Dieses attraktive Velonetz gilt es, zu optimieren und die Route Nr. 21 bis nach Davos zu verlängern. So gewinnt die Route Nr. 21 massiv an Bedeutung und Attraktivität.
Zusätzliche Velofahrer werden durch die Anbindung an Davos die Route 21 befahren und unsere Region mit dem Velo erkunden. Die Gemeinde Klosters-Serneus ist sich der Bedeutung dieser Route bewusst und nach wie vor an einer Lösung für die technisch und organisatorisch schwierig zu realisierende Verbindung nach Davos interessiert.
Bereits vor drei Jahren wurde daher ein Churer Ingenieurbüro mit der Erarbeitung von verschiedenen Varianten für die Linienführung zwischen Klosters Platz und Davos Laret beauftragt. Alle erarbeiteten Varianten mussten jedoch aus unterschiedlichsten Gründen verworfen oder zurückgestellt werden.
Investitionen von 2 Mio. Franken notwendig
Geprüft wurden sowohl Linienführungen im Bereich des Bahntrassees der RhB, unter Einbezug der bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Strassen, als auch im Bereich der bestehenden Bikerouten und in noch nicht erschlossenen Gebieten. Die Gemeinde Klosters-Serneus legt dabei Wert auf die Feststellung, dass es nicht im Ermessen und der Kompetenz der Gemeinde liegt, einen Veloweg durch ein Auerhuhnschutzgebiet zu legen und zu genehmigen oder auf eine Forststrasse, welche aufgrund einer kantonalen Departementsverfügung für touristische Aktivitäten gesperrt und explizit von der Nutzung als Veloweg ausgeschlossen wurde.
Ebenfalls ist die Gemeinde verpflichtet, haushälterisch mit den finanziellen Mitteln der Gemeinde umzugehen und bei allen Projekten eine Kosten-/Nutzenabwägung vorzunehmen. Damit die gewünschte Velowegverbindung gemäss den Anforderungen der Subventionsbehörden ausgeführt werden kann, das heisst mit durchschnittlich maximal 6 % Steigung, einer Wegbreite von 2.5 m sowie mit einer Asphaltierung, sind auf Gemeindegebiet von Klosters Investitionen im Bereich von 2 Mio. Franken notwendig.
Dieser Betrag sollte gemäss den Richtlinien aus dem Vorbescheid im Jahr 2017 mit knapp Fr. 800‘000.-- subventioniert werden. Aus Sicht der Gemeinde sind Investitionen in der Höhe von 1.2 Mio. Franken, für ein Projekt, welches in erster Linie ein Zubringer für Davos ist und kaum zusätzliche Gäste nach Klosters bringt, schwer vertretbar.
In diesem Sommer erneut an die Hand genommen
Aufgrund der Wichtigkeit des Projektes und des grossen Interesses zur Realisierung dieses Velowegs seitens Gemeinde, Bevölkerung, Region und Kanton, insbesondere der Fachstelle Langsamverkehr, wurde das Projekt in diesem Sommer erneut an die Hand genommen und mittels eines konkreten raumplanerischen Verfahrens eine umfassende Interessensabwägung initialisiert. Zudem ist nun der Perimeter des Auerwildgebietes bekannt. Dieser wurde seitens Kanton über den Waldentwicklunsgplan (WEP) beschlossen.
Der Sachplan Velo (www.langsamverkehr.gr.ch => Dokumentation => Sachplan Velo) wurde durch die Bündner Regierung ebenfalls kürzlich genehmigt und den Gemeinden zugestellt. Im «Datenblatt Gemeinde Klosters-Serneus» Sachplan Velo ist im Übrigen sinngemäss festgehalten, dass der Veloweg nicht durch das erwähnte Auerhuhnschutzgebiet realisierbar ist (gemäss separatem Regierungsbeschluss).
Detailprojektierung des Radwegs Klosters – Davos
Die Detailprojektierung des Radwegs Klosters – Davos muss dann in einem Folgeverfahren (Nutzungsplanung, BAB) ausgearbeitet und konkretisiert werden. Für die weitere Bearbeitung des Projektes ist folgendes Vorgehen beschlossen worden:
– Ausarbeitung eines neuen Variantenstudiums und Konkretisierung der Bestvariante mit einem durchschnittlichen Gefälle von maximal 6 % und in nur kurzen Abschnitten von maximal 10 %, mit einer Fahrbahnbreite von 2.5 m und einer Asphaltierung (Voraussetzungen für die Anerkennung in der Kategorie «Radweg»)
– Antrag der Gemeinde Klosters-Serneus an die Region zur Ergänzung des Regionalen Richtplans «Langsamverkehr» mit der Velowegverbindung KlostersDavos. Damit wird dem Amt für Raumentwicklung die Koordination zwischen den kantonalen Fachstellen übertragen und die Interessensabwägung sichergestellt. Als Grundlage zur Ergänzung des Regionalen Richtplans dient die konkretisierte Variantenstudie.
– Aufnahme der Velowegverbindung im Konzept Langsamverkehr, welches zurzeit in Arbeit ist. Dadurch werden die Problematik und eine entsprechende mögliche Lösung der Radwegverbindung aufgenommen.
– Antrag auf eine höhere Subventionierung durch Bund und Kanton sowie Interessenabwägung innerhalb der Destination
– Entscheid über die Finanzierung und Realisierung in der Region und den Gemeinden