Weiningen: Aus- und Umbau der Überlandstrasse mit Limmatbrücke
Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Gubristtunnels sind in Weiningen und Unterengstringen sowie in Dietikon flankierende Massnahmen vorgesehen.
Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Gubristtunnels sind in der Gemeinde Weiningen und Unterengstringen sowie in der Stadt Dietikon flankierende Massnahmen vorgesehen. Im Besonderen sind der Aus- und Umbau der Überlandstrasse mit Limmatbrücke und die Neutrassierung der Niederholzstrasse geplant.
Das Projekt ist vor Ort ausgesteckt
Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt. Die Projektunterlagen und der Landerwerbsplan liegen zur Einsicht auf.
Die Unterlagen können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten im Gemeindehaus Weiningen, Badenerstrasse 15, 8104 Weiningen, eingesehen oder unter heruntergeladen werden. Die Auflagefrist beginnt am 21. August 2020 und endet am 21. September 2020.
Einsprachen bis spätestens 21. September
Gegen dieses Strassenprojekt kann innerhalb der Auflagefrist (bis spätestens 21. September 2020) schriftlich beim Gemeinderat Weiningen Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Einsprachen gegen die Enteignung sowie Entschädigungsbegehren, Bestreitungen von Beitragsforderungen und Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten müssen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist eingereicht werden.