M16-Mazedonier als perfektes Paradebeispiel für ein NEIN zur Waffenrichtlinie
Der Vorfall in Dittingen beweist vor allem eines: Nur weil eine Waffe verboten ist, heisst das nicht, dass sie Kriminellen verwehrt bleibt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Verkauf von Feuerwaffen ist in der Schweiz an Mazedonier verboten.
- Eine M16, die vollautomatische Variante der AR-15, ist in der Schweiz verboten.
- Im benachbarten Frankreich sind vollautomatische Waffen ebenfalls verboten.
In Dittingen (BL) wurde am 5.4.19 ein Mazedonier in seinem Auto von der Zollverwaltung kontrolliert. In seinem Kofferraum wurde ein vollautomatisches Sturmgewehr, drei Magazine und ein bewilligungspflichtiger Schlagstock sichergestellt. Allesamt sind dies illegale Waffen und für keine davon hat der Mazedonier eine Ausnahmebewilligung. Dies ist in dieser Form bereits ein grosses Ärgernis, aber dass in der EU-Waffenrichtlinie noch mehr solche Verbote und Einschränkungen stehen, macht diese Zuwiderhandlung des Waffengesetzes nochmal um einiges interessanter.
Die Waffenrichtlinie wurde grundsätzlich entwickelt um die bewaffneten Terroranschläge in Europa zu kontern (die alle mit illegal erworbenen Waffen begangen wurden). Doch, wie wir am Dittinger Beispiel sehen, wird diese Waffenrichtlinie keine kriminelle Handlung verhindern und nur den Schweizer Schützen in seinem Hobby einschränken. Trotz Verbot tauchen Seriefeuerwaffen in den Händen dubioser Personen auf. Man braucht hier also nicht besonders viel Fantasie, um zu erkennen, dass die neue Waffenrichtlinie, die halbautomatische Waffen verbietet, diese nicht aus den Fingern der Terroristen und Kriminellen winden wird.
Für eine tatsächliche Bekämpfung von Kriminellen und gegen die unverhältnismässige Einschränkung des Schweizer Schiesssports gilt es am 19. Mai NEIN zu stimmen.