Domat/Ems

Domat/Ems fordert Sanierung der Deponie «Rusna da furns»

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Thusis,

Die Gemeinde Domat/Ems fordert vom Kanton konsequente Aufklärung zur Trichlorethen-Belastung im Grundwasser und die Sanierung der Deponie «Rusna da furns».

Das Dorfzentrum der Gemeinde Domat/Ems.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Domat/Ems. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Domat/Ems mitteilt, fordert die Gemeinde in ihrer Beschwerde zum angefochtenen Entscheid die Sanierung des Standorts «Rusna da furns» zum Schutz des Grund- und Trinkwassers.

Hierfür ist eine Detailuntersuchung notwendig, welche die Gemeinde innert sechs Monaten vom Kanton erbittet. Für die Dauer der Sanierung verlangt die Gemeinde zudem eine engmaschige Überwachung des Standorts.

Ziel: Rückstände in der Grundwasserfassung komplett eliminieren

Die in den Neunzigerjahren stillgelegte Deponie befindet sich auf dem Areal der EMS-CHEMIE AG und zugleich im Einzugsgebiet des Emser Grundwasser-Pumpwerks «Bagliel». Das dort geförderte Trinkwasser weist gemäss aktuellen Erkenntnissen eine Trichlorethen-Belastung auf.

Die Wasserqualität wird regelmässig beprobt. «Die Grenzwerte für die Trinkwasserqualität werden zwar zuverlässig eingehalten, dennoch haben wir Belastungen im Wasser, die wir komplett eliminieren möchten», betont Gemeindepräsident Erich Kohler.

Altlastenrecht fordert Quellenstopp

Gemäss ANU (Amt für Natur und Umwelt Graubünden) sei die ehemalige Deponie eine mögliche Quelle, doch sei der Zusammenhang nicht zweifelsfrei belegt. Das Amt will den Standort deshalb vorerst über vier Jahre lediglich überwachen.

Dieser Entscheid ist aus Sicht der Gemeinde nicht nachvollziehbar und trägt den Gesundheitsrisiken im Trinkwasser zu wenig Rechnung. Denn andere mögliche Quellen des Trichlorethen als die Deponie «Rusna da furns» sind nicht erkennbar.

Verletzung von Bundesrecht

Damit verletzt die vorliegende Amtsverfügung nach Auffassung der Gemeinde Bunderecht: Der Fall ist dem Altlastenrecht zuzuordnen, welches die Identifizierung der Quelle und deren Stopp anordnet.

Wenn in Grundwasserfassungen umweltgefährdende Stoffe in Konzentrationen über der Bestimmungsgrenze festgestellt werden können, ist die Quelle gemäss Altlastenrecht sanierungsbedürftig.

Sicherheit hat oberste Priorität

In einer schriftlichen Stellungnahme vom 26. November 2024 machte die Gemeinde ihren Standpunkt gegenüber dem Amt umfänglich klar.

«Da die Anliegen der Gemeinde kein Gehör fanden, haben wir uns entschlossen, nun den Rechtsweg einzuschlagen», so der Gemeindepräsident. Dieser Schritt ist ein klares Bekenntnis für die Sicherheit der Bevölkerung.

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