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Heizungen im Freien in Lantsch-Lenz brauchen eine Vignette

Nau.ch Lokal
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Thusis,

Wie die Gemeinde Lantsch-Lenz schreibt, gilt für mobile Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke eine Vignettenpflicht.

Ein Heizpilz. - dpa-infocom GmbH

Laut den Energievorschriften des Kantons Graubünden (Amt für Energie und Verkehr) ist der Betrieb mobiler Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke nur zulässig, wenn der verursachte Kohlendioxid-Ausstoss kompensiert wird.

Unter mobile Heizungen im Freien fallen insbesondere Heizpilze, Heizungsanlagen für Festzelte sowie Wärme- und Infrarotstrahler. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer beziehungsweise mehreren Vignetten versehen sein.

In Lantsch-Lenz ist für die Herausgabe der Vignetten die Gemeinde zuständig. Es gibt verschiedene Varianten für den Erhalt einer Vignette. Bei der Gemeindeverwaltung ist ein entsprechendes Merkblatt erhältlich oder unter Webseite der Gemeinde Lantsch-Lenz abrufbar.

Im Falle einer Nichtbeachtung der Vignettenpflicht ist die Gemeinde befugt, Sanktionen zu ergreifen beziehungsweise Bussen auszusprechen. Bei Fragen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

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