Strafverfahren gegen Adam Quadroni und gegen Amtsträger weiter pendent

Die umfangreichen Strafuntersuchungen gegen Adam Quadroni sowie gegen Amtsträger schreiten gut voran.

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Der Fall kommt vor Gericht. (Symbolbild) - Keystone

Die umfangreichen Strafuntersuchungen gegen Adam Quadroni sowie gegen Amtsträger schreiten gut voran. Sie sind anders als die parlamentarische Untersuchung der PUK-Baukartell und die Administrativuntersuchung von Dr. Andreas Brunner derzeit noch nicht in ein Endstadium gelangt und dauern bis ins Jahr 2020.

Seit der Übernahme der Untersuchung sind umfassende Akten von diversen Behörden und Gerichten beigezogen und einlässliche Einvernahmen unterschiedlicher (Amts-)Personen in verschiedenen Prozessrollen durchgeführt worden. Im Sommer 2019 und im Herbst 2019 sind erneut Strafanzeigen von Adam Quadroni einerseits und gegen Adam Quadroni andererseits eingereicht worden.

Strafuntersuchung gegen einen Polizisten

Im Zusammenhang mit den Umständen des Polizeieinsatzes vom 15. Juni 2017 richtet sich die zwischenzeitlich eröffnete Strafuntersuchung gegen einen Polizisten (wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch). Gegen die im Einsatz stehenden Polizeigrenadiere sind keine Strafuntersuchungen eröffnet worden.

Wegen des Einsatzes vom 17. November 2017 wurden gegen Adam Quadroni und eine Privatperson (wegen des Verdachts auf Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte) sowie gegen eine Amtsperson (wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch) Strafuntersuchungen eröffnet. Einzelne Vorwürfe des Verfahrens gegen Adam Quadroni wurden in der Zwischenzeit aus prozessualen Gründen eingestellt.

Teilbericht der PUK-Baukartell in die Strafuntersuchungen miteinbezogen

Der PUK-Baukartell sowie Dr. Andreas Brunner ist eingeschränkte Einsicht in die Strafuntersuchungsakten gewährt worden. Der Teilbericht der PUK-Baukartell sowie der Bericht über die Administrativuntersuchung werden in die Strafuntersuchungen miteinbezogen.

Da für alle drei Untersuchungen unterschiedliche Aufträge und Fragestellungen bestehen, präjudizieren dortige Würdigungen die Strafuntersuchung nicht. Es ist nicht Sache der Strafverfolgungsbehörden, die Resultate dieser beiden Untersuchungen zu evaluieren.

Hingegen kann auf deren Akten und Berichte zurückgegriffen werden. Auskünfte im Rahmen dieser Mitteilung erteilt Dr. iur. Urs Sutter, ausserordentlicher Staatsanwalt, am 26. November 2019, zwischen 13.30 Uhr und 14.15 Uhr, unter Tel. 041-726 00 88.

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