Innovationspark Dübendorf: Urteil kommt ans Bundesgericht
Der Regierungsrat zieht das Innovationspark-Urteil weiter. Ebenfalls diskutiert wird die Umnutzung des Militärflugplatzes in ein ziviles Flugfeld.
Am 8. Juli 2020 hatte das Zürcher Verwaltungsgericht den Gestaltungsplan für den Innovationspark Dübendorf aufgehoben.
Gestern hat der Regierungsrat über das weitere Vorgehen berichtet. Nun ist klar: Er zieht das Urteil ans Bundesgericht. Die Baudirektion hat die Beschwerde fristgerecht eingereicht.
Standortgemeinden für Innovationspark
Die Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen stehen hinter dem Innovationspark. Dies teilt die Stadt Dübendorf in einem Communiqué mit.
Der Innovationspark leiste einen wichtigen Beitrag an die Standortattraktivität der Region Glattal und des ganzen Kantons Zürich. Demnach würde es sich um ein zukunftsweisendes Vorhaben zugunsten des Wirtschafts- und Forschungsstandortes Zürich handeln.
SVP spricht von «Monster»
Andere Töne schlägt die SVP Dübendorf an. Innovation und Forschung seien zwar zentral für die Wirtschaft – hierfür benötige es aber nicht ein «Beton-Monster» à la Innovationspark. Gute Rahmenbedingungen für Unternehmungen, tiefe Steuern und keine zusätzlichen Abgaben sollten im Fokus stehen.
In einer Medienmitteilung schreibt die Partei: «Im Wissen, dass es für das Projekt Innovationspark kein Bedürfnis gibt, erhofft sich der Regierungsrat nun ‹neue Impulse›, wie er an der Pressekonferenz ausführte. Der einzig richtige Impuls wäre, dieses unnötige, gigantische Projekt endlich zu beerdigen.»
Dübendorf als Zivilflugplatz?
Der Zürcher Regierungsrat nutzt die neue Ausgangslage für eine Gesamtschau. Dazu werde eine Taskforce gegründet, die bis Frühling 2021 einen Synthesebericht erarbeitet. So könne die Transformation des Areals weiter vorangetrieben werden.
Denn auch der zweite entscheidende Prozess für die Transformation des Flugplatzareals ist blockiert: Ende November 2019 teilte der Bund mit, dass im Zusammenhang mit der Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in ein ziviles Flugfeld wichtige Fragen aufgetaucht seien, die bei der Planung des Projekts 2013 nicht berücksichtigt worden seien.
Die vom Bund in Auftrag gegebene Studie zur Klärung der sicherheitstechnischen Aspekte liege noch nicht vor. Der Prozess ist sistiert, heisst es in einer Medienmitteilung des Kantons.
Zukunftsweisende Lösungen
Die Festlegung der zukünftigen aviatischen Nutzung liege in der Kompetenz des Bundes. Der Regierungsrat unterstütze dessen Entscheid, einen Teil des Flugplatzareals zivilaviatisch zu nutzen. Er hat allerdings bereits 2017 Vorbehalte bezüglich der Intensität der Nutzung formuliert.
Die aktuelle Krise betrifft die Luftfahrt besonders stark. Daraus habe sich die Frage nach dem langfristigen Bedarf an Flugkapazitäten zusätzlich akzentuiert. Vor diesem Hintergrund lädt der Regierungsrat den Bund ein, den Umfang der Nutzung und die Betriebszeiten eines Zivilflugplatzes nochmals vertieft zu prüfen. Dazu sei die aktive Mitwirkung des Kantons Zürich und der drei betroffenen Gemeinden Dübendorf, Wangen-Brüttisellen und Volketswil erforderlich, um eine trag- und zukunftsfähige Lösung zu finden.