Stadt Dübendorf gewährt fixen Teuerungsausgleich für das Jahr 2024
Wie die Stadt Dübendorf berichtet, hatten Mitarbeitende in einer Petition einen Teuerungsausgleich gefordert. Ab 2024 wird ein fixer Ausgleich ausgerichtet.
Am 24. Mai 2023 ist beim Stadtrat die Petition mit dem Titel «Situation des Personals der Stadtverwaltung Dübendorf» eingegangen.
Die Petition wurde von 150 Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Dübendorf unterzeichnet.
Darin werden verschiedene Forderungen gestellt.
Die Gewährung eines Teuerungsausgleichs von 3,5 Prozent per 1. Juli 2023, verbesserte Transparenz bei der internen Kommunikation, eine regelmässig tagende Personalkommission, ein jährlicher Sozialdialog sowie die Durchführung einer Mitarbeitendenbefragung.
Forderungen der Mitarbeitenden werden ernst genommen
Der Stadtrat Dübendorf hat in seiner Medienmitteilung vom 25. Mai 2023 informiert, dass er die Forderungen einer grossen Anzahl von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung ernst nimmt und mit Vertretern der unterzeichnenden Mitarbeitenden und dem Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) in den Dialog treten wird.
Am 21. Juni 2023 fand ein erstes Gespräch statt.
Unabhängig von der Petition hatte der Stadtrat seit Anfang 2023 sein System für die Festlegung der Lohnerhöhungsquote überprüft, insbesondere hinsichtlich einer Teuerungskomponente.
Rückwirkender Teuerungsausgleich wird nicht ausgerichtet
An seiner Sitzung vom 13. Juli 2023 hat der Stadtrat nun entschieden, grundsätzlich an seinem System für die Festlegung der Lohnerhöhungsquote festzuhalten.
Die Mitarbeitenden der Stadt Dübendorf erhalten grundsätzlich einen marktgerechten Lohn.
Zudem sind die Löhne der städtischen Angestellten über die letzten zehn Jahre inklusive 2023 im selben Rahmen gestiegen wie beispielsweise diejenigen der Angestellten des Kantons Zürich.
Ein flächendeckender rückwirkender Teuerungsausgleich wird aus diesen Gründen nicht ausgerichtet.
Zeichen der Wertschätzung
Einzelne Härtefälle, welche in den vergangenen Jahren keine oder stark unterdurchschnittliche Lohnerhöhungen erhalten haben, sind von diesem Entscheid ausgenommen.
Die Petition der Mitarbeitenden hat den Stadtrat darin bestärkt, die Situation für das kommende Jahr vertieft zu prüfen.
Für das Jahr 2024 wird das System für die Festlegung der Lohnerhöhungsquote justiert, indem ein fixer Teuerungsausgleich für alle Mitarbeitenden budgetiert wird.
Dies aufgrund der Teuerungssituation und als Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden.
Fixer Teuerungsausgleich für das Jahr 2024
Konkret soll allen Angestellten mit einem Jahresgehalt bis 100'000 Franken sowie allen Angestellten im Stundenlohn per 1. Januar 2024 ein fixer Teuerungsausgleich in der Höhe von drei Prozent ausgerichtet werden.
Allen Mitarbeitenden mit einem Jahreslohn von über 100'000 Franken soll ein Sockelbeitrag in der Höhe von 3000 Franken ausgerichtet werden.
Für individuelle Lohnerhöhungen im Jahr 2024 ist ein Betrag in der Höhe von rund 390'000 Franken vorgesehen.
Teuerungsausgleich und Quote wird jährlich festgelegt
Insgesamt werden für das Jahr 2024 somit 3, 63 Prozent der Gesamtlohnsumme für Lohnerhöhungen budgetiert.
Für das Jahr 2025 und die folgenden Jahre wird der Stadtrat die Höhe eines allfälligen fixen Teuerungsausgleichs sowie die Quote für individuelle Lohnerhöhung jährlich im Rahmen der Budgetierung festlegen.
Mitarbeitendenbefragung im Frühjahr 2024
Zugesichert hat der Stadtrat, dass eine Mitarbeitendenbefragung für das Frühjahr 2024 geplant ist.
Ein Thema dieser Befragung wird unter anderem die mögliche Verbesserung der internen Kommunikation sein.
Die Forderung nach einer regelmässig tagenden Personalkommission respektive eines Personalausschusses wird erfüllt.
Der Stadtrat wünscht den Sozialdialog mit den Mitarbeitenden primär im Rahmen des neu geschaffenen Gefässes der Personalkommission respektive des Personalausschusses und erachtet deshalb einen jährlich fixen Austausch mit dem VPOD nicht für nötig.