Wallisellen revidiert Ausrichtung von Betreuungsbeiträgen
Wie die Stadt Wallisellen meldet, hat sie das Reglement über die Ausrichtung von Betreuungsbeiträgen für die Kinderbetreuung im Vorschulalter teilrevidert.
Der Stadtrat hat das Reglement über die Ausrichtung von Betreuungsbeiträgen für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter teilrevidert.
Die Änderungen im Reglement treten per 1. August 2024 in Kraft. Das Reglement ist auf der Website der Stadt Wallisellen veröffentlicht.
Gegen das Reglement über die Ausrichtung von Betreuungsbeiträgen für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat in Bülach schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die Schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit möglich beizulegen.