Wallisellen ruft Strassenanlieger zum Baumrückschnitt auf
Wie die Stadt Wallisellen informiert, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen und Wegen ersucht, Bäume und Sträucher auf ordnungsgemässe Höhe zu kürzen.
Zur Gewährleistung einer einwandfreien Reinigung, eines speditiven Winterdienstes und einer sicheren Beleuchtung der öffentlichen Strassenräume ist die Stadt auf die Unterstützung aller Grundeigentümer angewiesen.
Mit einem allenfalls erforderlichen fachgerechten Rückschnitt der privaten Bäume, Sträucher und Hecken wird hierzu ein wichtiger Beitrag geleistet.
Für die Durchfahrt von Fahrzeugen ist ein Lichtraumprofil von 2,50 Meter Höhe bei Fusswegen und 4,50 Meter Höhe bei Strassen zu gewährleisten.
Hydranten müssen zugänglich sein
Bei Sträuchern und Hecken ist darauf zu achten, dass sie nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen.
Bei Strassenbeleuchtungen sind Bäume, Sträucher und Hecken so zurückzuschneiden, dass die öffentliche Beleuchtung der Fusswege und Strassen nicht beeinträchtigt wird.
Ebenso sollte die Zugänglichkeit von Hydranten für die Feuerwehr gewährleistet sein.