Klage auf Rückzahlung von Abfallgebühren abgewiesen

Keystone-SDA Regional
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Laufental,

Die Baselbieter Gemeinde Duggingen muss auf die Rückerstattung von zuviel bezahlten Gebühren für die Abfallentsorgung verzichten. Das Kantonsgericht Baselland hat eine Klage der Gemeinde abgewiesen.

Archiv (Symbolbild)
Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Rund 30 Gemeinden aus dem Baselbieter Laufental und dem solothurnischen Schwarzbubenland lassen den Hauskehricht durch die gemeinsam getragene Firma Kehrichtbeseitigung Laufental-Schwarzbubenland AG (Kelsag) einsammeln. Entsorgt wird der Abfall in der Kehrichtverwertungsanlage der Industriellen Werke Basel (IWB).

In den Jahren 2007 bis 2012 haben die Aktionärsgemeinden zuviel für die Entsorgung bezahlt. An der Generalversammlung 2018 der Kelsag beschlossen sie deshalb, dass ein Teil der von den IWB zurückbezahlen Gebühren durch eine Senkung der Abfallgebühren zurückerstattet werden soll.

Rückerstattung von 100'000 Franken eingeklagt

Dabei ging die Gemeinde Duggingen, die 2017 aus dem Kelsag-Verbund ausgestiegen war, leer aus. Weil sie aber in den besagten Jahre 2007 bis 2012 ebenfalls zuviel für die Entsorgung bezahlt hatte, klagte sie beim Kantonsgericht Baselland in Liestal die Rückerstattung von rund 100'000 Franken ein.

Die Abteilung für Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Gerichts wies die Klage der Gemeinde am Mittwoch einstimmig ab - allerdings mit einem «schalen Gefühl», was das Gerechtigkeitsempfinden angeht, wie mehrere der fünf Richter sagten. Die Klage könne sich aber auf keine rechtliche oder gesetzliche Grundlage abstützen, so die leicht zähneknirschende Urteilsbegründung der Richter.

Die Gemeinde Duggingen hätte gegen den Beschluss der Aktionärsversammlung Rekurs einlegen sollen, was sie aber verpasst habe, hiess es. Ausserdem seien die Gebühren zahlenden Einwohnerinnen und Einwohner und nicht die Gemeinde an und für sich die Geschädigten. Weil Duggingen den Hauskehricht seit 2017 durch eine andere Firma einsammeln lasse, könne die Kelsag diese auch nicht durch eine Senkung der Abfallgebühren entschädigen.

Peter Tschudin, Vizepräsident des Dugginger Gemeinderats, nahm das Urteil gelassen hin. Er werde nach Eingang des schriftlichen Urteils weitere Schritte prüfen, sagte er im Anschluss an die Urteilsberatung. Allenfalls werde man versuchen, mit der Kelsag noch einmal in Verhandlungen zu treten.

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