Anschaffungen von Hunden sind in Hüntwangen zu melden
Wie die Gemeinde Hüntwangen mitteilt, sind die Einwohner verpflichtet, die Anschaffung eines Hundes bis spätestens 10. Oktober 2022 zu melden.
Hat man neu einen Hund oder wird demnächst einen neuen Hund anschaffen, dann meldet man sich bitte bei der Einwohnerkontrolle Hüntwangen bis spätestens 10. Oktober 2022.
Die Hundesteuer ist jeweils jährlich zu entrichten. Eine Reduktion auf die Hälfte der Abgabe wird gewährt, wenn erstens die Hundehaltung nach dem 30. Juni beginnt oder wenn zweitens der Hund erst dann das Alter von drei Monaten erreicht.
Rückerstattungen zur Hälfte erfolgen nur beim Tode des Hundes vor dem 30. Juni und sofern kein neuer Hund angeschafft wird.
Für die Registrierung des Hundes benötigt die Gemeinde das Impfbüchlein sowie den Versicherungsnachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Franken.