Eglisau

Eglisau: Neue Parkierungsverordnung auf öffentlichem Grund

Gemeinde Eglisau
Gemeinde Eglisau

Rafzerfeld,

Wie die Gemeinde Eglisau mitteilt, kann ab dem 1. Januar 2023 auf dem ganzen Gemeindegebiet auf öffentlichen Parkplätzen nur noch gegen Gebühr parkiert werden.

Das Dorfzentrum von Eglisau.
Das Dorfzentrum von Eglisau. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Parkplätze von Eglisau, sie beschäftigen alle.

Ob die Badegäste, welche am liebsten direkt neben dem Badetuch parkieren, die Bürger, welche gerne ihr Zweitauto auch direkt neben dem Haus parkieren wollen, und natürlich auch die Gewerbetreibenden, welche möglichst viel Parkraum für ihre Kunden bereitstellen möchten.

Vor über einem Jahr, an der Gemeindeversammlung vom 17. Juli 2021, verabschiedete die Eglisauer Stimmbevölkerung die neue Parkierungsverordnung.

Die Gemeinde ist in den letzten Jahren stark gewachsen und das schöne Städtli ist ein Touristenmagnet.

Auf dem ganzen Gemeindegebiet kann nur gegen Gebühr parkiert werden

Damit verbunden ist leider auch eine grosse Belastung durch parkplatzsuchende Automobilisten.

Ziel dieser neuen Verordnung ist, den Suchverkehr einzudämmen, einheitliche Regelungen und Gebühren festzulegen und so für mehr Ordnung in verkehrsgeplagten Eglisau zu sorgen.

Diese wichtigen Argumente wurden vom Souverän goutiert. Nun wird die neue Parkierungsverordnung umgesetzt und tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.

Auf dem ganzen Gemeindegebiet von Eglisau kann ab dem 1. Januar 2023 auf öffentlichen Parkplätzen nur noch gegen Gebühr parkiert werden.

Mit grosser Sorgfalt wird die neue Verordnung umgesetzt

In den letzten Monaten wurde intensiv an der Ausführung der neuen Parkierungsverordnung gearbeitet und die verschiedenen Bedürfnisse der Anwohner, den Vereinen sowie den Gewerbetreibenden berücksichtigt.

Alle haben berechtigterweise ihre Ansprüche und Wünsche an diese neue Verordnung und hoffen natürlich, dass sich die Situation zu ihren Gunsten verbessert.

Mit grosser Sorgfalt, viel Planung und im Bewusstsein all dieser Anliegen wird die neue Verordnung umgesetzt.

Damit dieses Unterfangen gelingt und sich die etlichen Verbesserungen in dem System bemerkbar machen können, wird die Unterstützung von jedem Einzelnen gebraucht.

Autofahrer sollen Verständnis zu zeigen

Für alle, die mit dem Auto unterwegs sind, wird eine neue Situation eintreten und der gewohnte Alltag sich etwas verändern.

Die Einführung der neuen Parkierungsverordnung ist eine Umstellung für alle Autofahrer.

Die Autofahrer werden gebeten, dem Tourismus, den Parkplatz suchenden Kunden, der Gemeindeverwaltung, der Polizei und den Werkmitarbeitern gegenüber Verständnis zu zeigen.

Nur zusammen kann man diese Aufgabe bewältigen und einen Mehrwert für die wunderbare Gemeinde generieren.

Die ParkingPay-App wird empfohlen

An dieser Stelle wird die ParkingPay-App nahegebracht und empfohlen.

Mit dieser in der Schweiz stark verbreiteten App kann man auf jedem Parkplatz in Eglisau unkompliziert eine Tages-, Monats- oder Jahresbewilligung lösen und bezahlen.

Die App wird nicht nur in Eglisau genutzt, sondern ist in der ganzen Schweiz stark verbreitet und steht kostenlos zur Verfügung.

Ab dem 1. Dezember 2022 kann man die Monats- oder Jahresbewilligungen über ParkingPay oder direkt am Schalter der Abteilung Bevölkerungsdienste und Sicherheit im ersten Stock des Gemeindehauses beantragen.

Nach der Prüfung wird die Parkbewilligung freigegeben

Die Monats- und Jahresbewilligungen müssen erst durch die Gemeindeverwaltung freigegeben werden.

Erst nach der Prüfung wird die Parkbewilligung freigegeben und erlangt ab dem 1. Januar 2023 ihre Gültigkeit.

Zusammen kann man Eglisau weiterentwickeln und Eglisau noch etwas lebenswerter machen, als es ohnehin schon ist.

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