Gemeinderat Flawil gibt Energiefördermassnahmen 2025 frei
Der Gemeinderat Flawil hat die Energiefördermassnahmen 2025 beschlossen. Der Fokus liegt auf Wärmedämmung, Fernwärme und Entsiegelung versiegelter Flächen.
Wie die Gemeinde Flawil mitteilt, hat der Gemeinderat die Energiefördermassnahmen 2025 beraten und freigegeben. Der Fokus der Fördermassnahmen 2025 liegt auf der Wärmedämmung von Gebäuden, dem Ersatz von fossilen und elektrischen Heizungen durch Fernwärme sowie der «Entsiegelung».
Der Gemeinderat Flawil hat die Energiefördermassnahmen 2025, welche die Arbeitsgruppe Energie jeweils ausarbeitet, zur Kenntnis genommen und die Wegleitungen zu den Fördermassnahmen genehmigt.
Grundlage für das Förderprogramm ist jeweils das aktuelle Energiekonzept, weshalb die aktuellen Massnahmen zum Ziel haben, den Energieverbrauch und die CO2-Emmissionen zu senken.
Wärmedämmung und Fernwärme
Ein Bereich des Energiekonzepts ist die Reduzierung des Heizwärmebedarfs. Dies soll durch die Förderung von ökologischen Wärmedämmungen bei Neu- und Altbauten erreicht werden. Ausserdem wird die Verwendung von Biogas weiterhin gefördert.
Allerdings fördert die Gemeinde Flawil im Jahr 2025 den Ersatz von fossilen und elektrischen Heizungen durch Fernwärme oder Wärmepumpen.
Bei den Fördermassnahmen zur Fernwärme ist der Fernwärmeperimeter des Bauprojekts Fernwärme Flawil massgebend.
«Entsiegelung» der Flächen
Im Hinblick auf den fortschreitenden Klimawandel und den Themenkreis «Schwammstadt» möchte die Gemeinde mit der Fördermassnahme «Entsiegelung» einen Beitrag dazu leisten, anfallendes Regenwasser anstatt in die Abwasserreinigungsanlage in den Grundwasserträger abzuleiten.
Entsiegeln bedeutet entsprechend, versiegelte Flächen wie beispielsweise Asphalt oder Verbundsteine durch sickerfähige Flächen wie zum Beispiel Kiesel zu ersetzen. Die Förderung von Klimamassnahmen entspricht auch dem Massnahmenkatalog der Energiestadt.
Keine Unterstützung für Photovoltaik
Der Gemeinderat Flawil hatte per 1. August 2024 unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung und der beschränkten finanziellen Mittel im Energiefonds die Einmalvergütungen von Photovoltaikanlagen eingestellt.
Der Gemeinderat hält auch in den Energiefördermassnahmen 2025 an dieser Haltung fest. Mit der weiterhin bestehenden Rückspeisevergütung und der Bundesförderung ist eine zusätzliche kommunale Anschubfinanzierung aktuell nicht notwendig.
Fördergesuche, welche bis zum 31. Juli 2024 eingereicht und genehmigt wurden, behalten nach wie vor ihre zweijährige Gültigkeit. Die Wegleitungen zu den Energiefördermassnahmen 2025 sind auf der Website der Gemeinde abrufbar.