Kanton Thurgau verbietet Feuer im Wald und Feuerwerke generell
Der Kanton Thurgau erteilt wegen Brandgefahr ein Feuerverbot und Verbot von Feuerwerken in Wäldern und in Waldesnähe.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Thurgau ist das Feuermachen in Wäldern und deren Nähe ab sofort verboten.
- Grund dafür ist die anhaltende Trockenheit und die dadurch verursachte Brandgefahr.
- Bei Verstössen erteilt die Polizei eine Busse.
Wegen Trockenheit und Waldbrandgefahr erlässt der Kanton Thurgau ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe. Auch das Abbrennen von Feuerwerken ist ab sofort nicht mehr erlaubt. Es bestehe grosse Waldbrandgefahr der Stufe vier, heisst es in einer Mitteilung des Kantons vom gestrigen Freitag.
Die wenigen Regentropfen, die am Mittwochabend fielen, hätten an der Trockenheit im ganzen Thurgau nichts geändert. Laut Wetterprognosen soll es bis in den August heiss und trocken bleiben.
Kanton Thurgau erteilt Busse bei Verstoss
Der Oberboden in den Wäldern, aber auch die Wiesen und Äcker seien sehr trocken, schreibt der Kanton. «Die Bäume in den Wäldern zeigen Stress-Symptome, werfen Früchte ab, und ihre Blätter verfärben sich aufgrund der Trockenheit.»
Der Kanton Thurgau verbietet deshalb vorübergehend das Entfachen von Feuern und das Wegwerfen von Raucherwaren im Wald. Diese gilt auch im Umkreis von 200 Metern. Gleichzeitig dürfen auf dem ganzen Kantonsgebiet keine Feuerwerke mehr abgebrannt werden. Die Verbote gelten ab sofort und bis auf Widerruf – bei Verstössen drohen Bussen.