Adelboden: An der «Bellevuestrasse 3» sollen Wohnungen entstehen
Wie die Gemeinde Adelboden bekannt gibt, ist die Zonenplanänderung «Bellevuestrasse 3» mit Änderung Baureglement für eine Umnutzung erforderlich.
Die Liegenschaft Bellevuestrasse Nummer 3 befindet sich am südlichen Rand des Dorfkerns von Adelboden an der wenig befahrenen Bellevuestrasse.
Das bestehende Gebäude wurde bis vor Kurzem als kirchliches Versammlungslokal genutzt.
Nach dem Wegzug der Freikirche in den Neubau im Schützenweidli steht das Gebäude an der Bellevuestrasse Nummer 3 heute aber leer.
Die neue Eigentümerschaft beabsichtigt, das Gebäude künftig für Wohnzwecke zu nutzen. Dazu sollen Wohnungen in den Bestand integriert werden.
Es sind Erweiterungs- und Ergänzungsbauten zulässig
Die Parzelle Nummer 807 ist heute der Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) Nummer 23 «Kirchliches Versammlungslokal Bellevuestrasse» zugeordnet.
Es sind Erweiterungs- und Ergänzungsbauten im Rahmen der Zweckbestimmung und der baupolizeilichen Masse der Überbauungsordnung Nummer 23 «Dorfkern» zulässig.
Ebenfalls zulässig ist eine Abwartswohnung. Das heute bestehende Gebäude hält die baupolizeilichen Masse der UeO Nummer 23 «Dorfkern», insbesondere die Grenzabstände sowie den Gewässerraum nicht ein.
Umschlossen wird die Parzelle Nummer 807 von der Überbauungsordnung «Dorfkern», der Hotelzone und der Mischzone.
Neue Nutzung durch Zonenplanänderung
Da die zukünftig geplante Wohnnutzung oder auch eine allfällige gewerbliche Nutzung im EG nicht der heute zulässigen öffentlichen Nutzung entspricht, ist eine Änderung des Zonenplans erforderlich.
Mit der vorliegenden Zonenplanänderung soll der Erhalt des bestehenden Gebäudes nach dem Wegzug der Freikirche gesichert und eine neue Nutzung ermöglicht werden.
Dazu wird die Parzelle Nummer 807 neu der dreigeschossigen Mischzone (M3A) zugeordnet, wodurch künftig Wohn- und stille Gewerbenutzungen zulässig sind.
Die Zonenplanänderung lag öffentlich auf
Mit der Zonenplanänderung wird die ZöN Nummer 23 aufgehoben.
Entsprechend müssen auch die Vorschriften zur ZöN Nummer 23 gemäss Artikel 4 Absatz 2 BR aufgehoben werden. Dies erfolgt mittels Baureglementsänderung.
Die Änderung Zonenplan Bellevuestrasse 3 mit Änderung Baureglement lag vom 10. Januar bis 9. Februar 2023 öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen.
Gemeindeversammlung muss Zonenplanänderung beschliessen
Die Zonenplanänderung mit Baureglementsänderung muss von der Gemeindeversammlung als zuständiges Organ beschlossen werden.
Die Planung umfasst die Unterlagen: Erläuterungsbericht vom Dezember 2022, Änderung Zonenplan 1, 1:500 vom Dezember 2022 und Änderung Baureglement vom Dezember 2022.
Die Zonenplanänderung «Bellevuestrasse 3» mit Änderung Baureglement wird von der Gemeindeversammlung beschlossen und zur Genehmigung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern verabschiedet.