Wie die Gemeinde Kandergrund bekannt gibt, tritt die neue Verordnung zum Gebührentarif auf den 1. Januar 2024 in Kraft.
Bauernhaus in Kandergrund im Kandertal.
Bauernhaus in Kandergrund im Kandertal. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Der Gemeinderat hat am 1. Juni 2023 der Neufassung des Gebührentarifs für die Feuerungskontrolle in der Gemeinde Kandergrund zugestimmt.

Die neue Verordnung tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Gegen die Fassung des erwähnten Rechtserlasses kann innerhalb von 30 Tagen seit der Bekanntmachung bei der Regierungsstatthalterin von Frutigen Gemeindebeschwerde geführt werden.

Der Gebührentarif kann bei der Gemeindeverwaltung Kandergrund eingesehen werden. Er wird auch auf der Gemeindewebseite aufgeschaltet.

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