Kandergrund beschliesst die Anpassung bei der Mehrwertabgabe
Die Gemeindeversammlung hat im Juni 2018 das Reglement über die Mehrwertabgabe (MWAR) genehmigt, und auf Anfang 2019 ist es in Kraft getreten.
Im Reglement ist verankert, dass bei der Realisierung von planungsbedingten Mehrwerten wie zum Beispiel das Überbauen von neu eingezontem Bauland, eine Abgabe in der Höhe von 35 Prozent an Gemeinde und Kanton abgeliefert werden muss.
Der Abgabesatz liegt damit 15 Prozent höher, als er von Gesetzes wegen sein müsste.
Mit der Schaffung von Bauland werden in den nächsten Jahren einige Mehrwerte realisiert werden, und die betroffenen Grundeigentümer werden Abgaben leisten müssen.
Der Abgabesatz wurde gesenkt
Um die Abgaben so gering wie möglich zu halten, hat der Gemeinderat der Versammlung vorgeschlagen, den Abgabesatz von 35 auf 20 Prozent zu senken, was dem gesetzlichen Minimum entspricht.
Die Versammlung hat diese Senkung genehmigt und der Anpassung des Reglements rückwirkend auf den 1. Januar 2022 zugestimmt.
Seit Inkrafttreten des Reglements hat noch kein Grundeigentümer eine Abgabe leisten müssen, so dass die rückwirkende Inkraftsetzung zu keiner Rechtsungleichheit führt.