Adelboden

Neuregelung der Konzessionsabgabe für Strom in Adelboden

Wie die Gemeinde Adelboden angibt, ist der Gemeinderat zum Schluss gekommen, dass die Gemeindeabgabe mittels einfachem Reglement geregelt werden soll.

Blick auf Adelboden. - Region Frutigen-Adelboden
Blick auf Adelboden. - Region Frutigen-Adelboden - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Die Bernischen Gemeinden schliessen mit der BKW oder einem anderen Energieversorgungsunternehmen (EVU) einen Konzessionsvertrag ab und erheben eine Konzessionsabgabe für die Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes durch das EVU.

Die Gemeinden erheben auch eine Konzessionsabgabe für die Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes durch das EVU.

Diese Abgabe wird vom EVU dem Endverbraucher unter dem Titel «Abgabe an Gemeinde» in Rechnung gestellt.

Rechtsgrundlage war unklar

Lange Zeit war nicht ganz klar, ob die Gemeinde für diese Konzessionsabgabe eine Rechtsgrundlage braucht oder ob der öffentlich-rechtliche Konzessionsvertrag ausreicht.

Viele Gemeinden haben sich auf den Abschluss des Konzessionsvertrages beschränkt und verfügen über keine reglementarische Grundlage.

Vertrag wurde dem fakultativen Referendum unterstellt

Am 29. Mai 2018 ist ein wichtiger Bundesgerichtsentscheid ergangen (Urteil BGer 2C-399/2017), der besagt, dass Konzessionsverträge zwischen der Gemeinde und dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen einer genügenden rechtlichen Grundlage bedürfen, damit den Endverbrauchern diese Abgabe «überwälzt» werden kann.

Die Fakturierung dieser Abgabe durch das EVU erfolgt gestützt auf das Stromversorgungsgesetz.

Das Bundesgericht hat es als zulässig bezeichnet, dass der Vertrag dem fakultativen Referendum unterstellt worden ist, es brauche für die Bemessung der Abgabe nicht eine explizite Rechtsgrundlage.

Um sicher zu gehen, erscheint es indessen angezeigt, dass die Gemeinden eine reglementarische Rechtsgrundlage schaffen und den Gemeinderat ermächtigen, mit dem EVU einen Konzessionsvertrag im Rahmen der kommunalen Rechtsgrundlage abzuschliessen.

Gemeindeabgabe soll mittels Reglement geregelt werden

In der Gemeinde Adelboden bestehen sowohl mit der BKW sowie der LWA Konzessionsverträge.

Derjenige mit der LWA wurde letztmals 2016 von den Stimmberechtigten genehmigt und so wäre eine reglementarische Grundlage nicht nötig, weil die Legislative diesen Vertrag genehmigt hat.

Die BKW hingegen wird ab 2024 keine neuen Konzessionsverträge mehr abschliessen, wenn die reglementarische Grundlage fehlt.

Der Gemeinderat Adelboden ist zum Schluss gekommen, dass die Gemeindeabgabe mittels einfachem Reglement geregelt werden soll.

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