Vorsorgliche Berufung der Bergbahnen Adelboden nach Urteilsspruch

2015 starb eine 13-Jährige nach einem Skiunfall in Adelboden BE. Am Mittwoch wurde der Pistenchef verurteilt. Die Bergbahnen Adelboden legen nun Berufung ein.

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2015 verunfallte die damals 13-jährige Fabienne B.* auf der Skipiste in Adelboden BE. - Nau.ch

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Jahr 2015 fiel eine 13-Jährige in Adelboden in einen Bach und ertrank.
  • Der damalige Pistenchef wurde am Mittwoch der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen.
  • Nun legen die Bergbahnen Adelboden vorsorglich Berufung gegen das Urteil ein.

Nach dem Schuldspruch ihres Pistenchefs nach einem tödlichen Skiunfall legen die Bergbahnen Adelboden vorsorglich Berufung ein. Über einen allfälligen Weiterzug des erstinstanzlichen Urteils ans Obergericht wollen sie erst nach Vorliegen des schriftlichen Urteils entscheiden.

Die Bergbahnen wollen die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung mit Experten der Branche in Ruhe analysieren. Danach soll über das weitere Vorgehen entscheiden werden, wie das Unternehmen mitteilte. Die Zeitung «Blick» hatte am Freitag über den Weiterzug des Urteils berichtet.

«Wir bedauern es sehr, dass es im Februar 2015 im Adelbodner Skigebiet zu diesem tragischen Unfall kam, bei dem ein Kind leider sein Leben verlor.» Dies schreiben die Bahnen in einer Stellungnahme.

Und weiter: «Natürlich sind wir enttäuscht über den Schuldspruch. Denn wir sind der Auffassung, dass unser Pistenteam und vor allem auch der nun verurteilte damalige Pistenchef die Pflichten korrekt und nach besten Wissen und Gewissen wahrgenommen haben.»

Pistenchef der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen

Die Einzelrichterin hatte den Pistenchef der Bergbahnen am Mittwoch der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Zudem wurde eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 130 Franken ausgefällt.

Der Pistenverantwortliche der lokalen Bergbahnen habe die Stelle, wo sich der Unfall ereignete, zwar markiert. Sie wurde aber nicht genügend gesichert, befand das Gericht.

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Auf der Piste Luegli-Geils oberhalb von Adelboden war Fabienne B.* unterwegs. - Nau.ch

Das Mädchen aus dem Kanton Schwyz fuhr im Februar 2015 als Teil einer Skischulgruppe von Luegli nach Geils. Es folgte offenbar auf einer Kuppe Spuren, die von der Piste weg führten. Rund 1,2 Meter von der Piste entfernt fiel es kopfvoran in einen fast drei Meter tiefen Graben. Es blieb dort stecken.

In dem mit Eiswasser und Schnee gefüllten Graben bekam es keinen Sauerstoff mehr. Das Mädchen erlitt zudem innere Blutungen, weil es offenbar auf seinen Stock gefallen war. Noch am Unfalltag erlag die 13-Jährige im Spital einem mehrfachen Organversagen.

Ungenügende Markierung

Der Pistenchef als Verantwortlicher für die Sicherheit der Skifahrer im Gebiet der Bergbahnen Adelboden habe «nicht nichts getan». Dies stellte die Thuner Einzelrichterin in der Begründung ihres Urteils klar.

Der Mann habe den wasserführenden, aber zum Unfallzeitpunkt überschneiten Bach im Bereich des Pistenrands markiert. Doch in einem Randbereich von zwei Metern neben einer Piste müssten solche potenziellen Gefahren auch gesichert werden. Das Mädchen habe die Gefahr des Grabens nicht erkennen können.

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