Der Kanton Glarus ruft zur Vorsicht mit Feuerwerken auf
Wie der Kanton Glarus mitteilt, ereignen sich jährlich Unfälle mit Brandverletzungen und Bränden bei der Benutzung von Feuerwerken bei der Bundesfeier.
Der 1. August steht vor der Tür. Gross und Klein freuen sich auf das Zünden der Feuerwerkskörper, die den nächtlichen Sommerhimmel in ein Farbenmeer verwandeln.
Für eine unfallfreie 1. Augustfeier empfiehlt die Glarnersach Warn- und Anwendungshinweise auf der Verpackung zu beachten.
Beim Abbrennen von Feuerwerk müssen die aufgedruckten Sicherheitsabstände und Altersbeschränkungen einhalten werden.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe zu Menschen ist verboten.
Schutz von Häusern vor unkontrollierten Feuerwerkskörpern
Raketen dürfen nur aus gut gesicherten Flaschen oder Rohren abfeuert werden und in der Nähe von Feuerwerk gilt striktes Rauchverbot.
Blindgänger auf keinen Fall nachzünden und sich erst nach zehn Minuten diesen nähern. Häuser müssen vor unkontrollierten Feuerwerkskörpern geschützt werden.
Einwohner werden aufgefordert, Türen, Fenster und Dachluken zu schliessen um das Eindringen von Feuerwerkskörpern zu vermeiden.
Abschliessend werden Einwohner daran erinnert, das die Knallerei Haus- und Wildtiere in Angst und Schrecken versetzt und es wird gebeten darauf Rücksicht zu nehmen.