Angehörige von Erdreihengräbern der Jahre 1998 bis 2004 und von Urnengräbern der Jahre 2000 bis 2004 können bis zum 7. März 2025 Grabmale und -schmuck abholen.
Kanton Glarus
Kerenzerbergstrasse mit Blick Richtung Mollis (Flugplatz Mollis) mit Glärnischmassiv im Kanton Glarus. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Glarus Nord mitteilt, werden nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist mehrere Gräber aufgehoben.

Die betroffenen Gräber sind zum einen Erdreihengräber der Jahre 1998 bis 2004, je eine Reihe der beiden Grabfelder rechts neben dem Gemeinschaftsgrab.

Und zum zweiten Urnengräber der Jahre 2000 bis 2004, je eine Reihe der beiden Grabfelder rechts neben der Kirche.

Die Angehörigen haben die Möglichkeit, die Grabmale sowie den Grabschmuck bis spätestens am Freitag, 7. März 2025, zu entfernen. Drittpersonen ist das Wegräumen von Grabmalen ohne Einwilligung der Angehörigen untersagt.

Räumung beginnt je nach Witterung ab Mitte März

Wird die angesetzte Frist nicht benutzt, so verfügt die Gemeinde Glarus Nord die Räumung der Gräber unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht gemäss Artikel 15 der Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen.

Die Gräber werden je nach Witterung ab Mitte März 2025 geräumt.

Die zu räumenden Gräber sind vor Ort auf den Friedhofplänen gekennzeichnet und auf dem Plan ersichtlich, der auf der Webseite der Gemeinde verlinkt ist. Bei Fragen das Bestattungsamt Glarus Nord gerne zur Verfügung.

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