Glarus Süd: Zuständigkeitswechsel in der Langzeitpflege
Wie die Gemeinde Glarus Süd mitteilt, geht die Verantwortung für die Langezeitpflege ab 1. Januar 2023 an den Kanton über.

Am 1. Januar 2023 tritt das neue Pflege- und Betreuungsgesetz (PBG) in Kraft. Damit geht die Verantwortung für die Langezeitpflege zum Kanton über.
Vorher war diese Verantwortung bei den Gemeinden. Geregelt sind die Einzelheiten in der Pflege- und Betreuungsverordnung (PBV).
Im Departement Volkswirtschaft und Inneres wird die neue Fachstelle Pflege und Betreuung ihre Arbeit am 1. Januar 2023 aufnehmen.