Am 24. November 2024 können Gaiserwalds Stimmbürger erstmals elektronisch abstimmen. Eine einmalige Registrierung ist dafür nötig und einfach durchzuführen.
Gemeinde Gaiserwald. - Gemeinde Gaiserwald
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Wie die Gemeinde Gaiserwald mitteilt, können die Stimmberechtigten der Gemeinde an der Abstimmung vom 24. November 2024 erstmals über eidgenössische, kantonale oder kommunale Vorlagen elektronisch abstimmen. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung nötig, die nur wenige Klicks erfordert.

Etwa zwölf Prozent der Stimmberechtigten haben sich bis jetzt für E-Voting registriert. Wer diese Möglichkeit zukünftig ebenfalls nutzen möchte, kann sich unter online unter «anmeldeverfahren.e-voting» informieren und registrieren.

Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe als auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet.

An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.

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