Waldstatt

Ausserrhoder Kantonsrat beschliesst ambitionierte Energieziele

Keystone-SDA Regional
Keystone-SDA Regional

Herisau,

Appenzell Ausserrhoden will zu einem Vorreiter in Sachen sauberer Energieproduktion werden. Das neue Energiegesetz setzt auf lokal produzierte erneuerbare Energien. Beim Ersatz von fossilen Heizungen ging der Kantonsrat am Montag weiter als die Regierung.

watt d'or
Hochspannungsleitungen übertragen elektrische Engergie. (Symbolbild) - dpa

Die Gebäude sind für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und für rund 30 Prozent der CO2-Emissionen in der Schweiz verantwortlich. In Appenzell Ausserrhoden mit einem der ältesten Gebäudeparks der Schweiz, liegen der Energieverbrauch und die CO2-Emissionen über dem schweizweiten Durchschnitt.

«Die Klimakrise ist die grösste Herausforderung der Menschheit», sagte Matthias Tischhauser, Präsident der Kommission Bau und Volkswirtschaft (KBV), am Montag im Kantonsrat. Da dem Bund der Mut für tiefgreifende Änderungen fehle, müssten die Kantone die Führungsrolle übernehmen.

Dem Ausserrhoder Parlament gingen die Vorschläge der Regierung zu wenig weit. In zweiter Lesung standen signifikante Korrekturen zur Diskussion. Die vorberatende Kommission unterstützte die Änderungen der Regierung.

Eine Abweichung gab es: Bei einem Heizungsersatz soll ein Mindestanteil von 20 Prozent erneuerbaren Energien zum Einsatz kommen. Die Regierung sah vor, dass beim Ersatz einer fossil betriebenen Heizung 10 Prozent des Energiebedarfes durch erneuerbare Energie erzeugt werden muss. Die Kommission habe diesen Vorschlag «mit Befremden» zur Kenntnis genommen, so Tischhauser.

Der Kantonsrat habe die Zeichen der Zeit erkannt: In der ersten Lesung gab es 54 zu 3 Stimmen für höhere Anforderungen beim Heizungsersatz. In der Vernehmlassung hätten sich 92 Prozent für die 20-Prozent-Regel ausgesprochen. Die Erfahrungen im Kanton Freiburg zeige, dass die Erwartungen weit übertroffen würden.

Die Erhöhung sei ein guter Kompromiss, sagte Regierungsrat Dölf Biasotto (FDP). Der Regierungsrat stimme dem Antrag der KBV zu. Der Konsens habe eine hohe Wirkung. «Wir wollen so schnell wie möglich mit der Teilrevision in Kraft gehen», so Biasotto. Hauseigentümer kämen beim Heizungsersatz künftig mit einer erneuerbaren Lösung günstiger.

Der Antrag der vorberatenden Kommission für die 20-Prozent-Regel wurde von Peter Alder (SVP, Herisau) bestritten. In der Abstimmung erhielt der Antrag der KBV mit 56 zu 4 Stimmen und einer Enthaltung eine deutliche Zustimmung.

Das vorliegende Energiegesetz geht in vielen Punkten weiter, als der Regierungsrat ursprünglich geplant hatte, und wurde von allen Fraktionen unterstützt.

Endlich werde ein grosser, wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht, sagte der Sprecher der Mitte-EVP-Fraktion. Es müssten jetzt noch die nötigen Mittel gesprochen werden.

Die SP vermisste, dass im Gesetz primär nur Wohnbauten, nicht aber Industrie- und Gewerbeliegenschaften genannt seien. Die PU habe mit befremden zur Kenntnis genommen, dass der Regierungsrat wieder nur die Minimallösung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) bei den fossilen Heizungen gewählt habe, sagte die PU-Sprecherin.

Im neuen Gesetz ist das Ziel verankert, wonach bis ins Jahr 2035 mindestens 40 Prozent des kantonalen Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien aus dem Kanton gedeckt werden müssen.

Dieses ambitionierte Ziel soll zusammen mit den bereitgestellten Mitteln einen Schub bei der Förderung der erneuerbaren Energie auslösen. Das grösste Ausbaupotenzial hat die Sonnenenergie und damit der Bau von neuen Photovoltaikanlagen. Aktuell wird nicht einmal zehn Prozent des Potenzials ausgeschöpft.

Appenzell Ausserrhoden forciert deshalb den Bau von Solarstromanlagen und verdoppelt die Fördergelder des Bundes mit kantonalen Mitteln. Der Kantonsrat hatte zu diesem Zweck im vergangenen Dezember mit dem Voranschlag 2022 eine zusätzliche Million Franken bewilligt.

Pro Vorhaben zahlt der Kanton maximal 100'000 Franken. Das Budget für die Aufstockung der Fördergelder aus der Staatskasse ist für 2022 auf eine Million Franken beschränkt. Ab 2023 sind im kantonalen Aufgaben- und Finanzplan weitere Mittel für die Förderung von Photovoltaikanlagen geplant.

In der Schlussabstimmung stimmte der Rat mit 58 zu 2 Stimmen und einer Enthaltung der Teilrevision des Energiegesetzes zu.

Kommentare

Mehr Waldstatt

3 Interaktionen
Kantonspolizei Thurgau
11 Interaktionen
Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden
1 Interaktionen