Herzogenbuchsee

Herzogenbuchsee nimmt Stellung zur OgR-Totalrevision

Wie die Gemeinde Herzogenbuchsee mitteilt, ist Ziel des Projektes «ARA Vision 2025» die langfristige Sicherstellung eines einheitlichen Gewässerschutzes.

Das Gemeindehaus in Herzogenbuchsee.
Das Gemeindehaus in Herzogenbuchsee. - Nau.ch / Simone Imhof

Ziel des Projekts «Vision 2025» des Gemeindeverbands ARA-Region Herzogenbuchsee ist es, das kommunale Abwassersystem in einen regionalen Abwasserverband zu überführen.

Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der Tatsache, dass eine übergeordnete und systemübergreifende Koordination aller Themen in der Abwasserbehandlung fehlt, sind im Rahmen der Umsetzung des Projekts «V-GEP» des Gemeindeverbands ARA Region Herzogenbuchsee Stimmen laut geworden, die eine visionäre Abwassergemeinde zur künftigen Aufgabenerfüllung vorschlagen, wie dies heute bereits bei vielen Wasserversorgungen der Fall ist.

Das grundsätzliche Ziel des Projektes «ARA Vision 2025» ist die langfristige Sicherstellung eines einheitlichen Gewässerschutzes im gesamten Verbandsgebiet sowie der optimierte Einsatz von Finanzmitteln, Personal- und Material-Ressourcen im Rahmen des Betriebs eines gesamtheitlich abgestimmten Abwasserentsorgungssystems, und zwar von der «Kloschüssel bis zur Einleitung des gereinigten Abwassers in den Vorfluter».

Vollintegration wird angestrebt

Angestrebt wird langfristig die Variante «Vollintegration», bei der alle Gemeinden neben den systemrelevanten Transportleitungen sowie regulierenden Rückhaltebecken und Hochwasserentlastungen auch ihre Ortsnetze zu Eigentum und Unterhalt in den Verband einbringen.

Alle Kanalisationsbauten in der ARA-Region sollen demnach durch eine neue Organisation betrieben, unterhalten, bewilligt und finanziert werden.

Daneben gelten einheitliche Reglemente und Gebühren.

Voraussetzung für die Umsetzung der Massnahmen

Gegenwärtig läuft die Vernehmlassung für die Totalrevision des zugrunde liegenden Organisationsreglements, welches die Voraussetzung für die Umsetzung der genannten Massnahmen bildet.

Konkret wird damit die Möglichkeit geschaffen, dass Verbandsgemeinden den gesamten Aufgabenbereich Abwasserentsorgung zusätzlich zu den systemrelevanten Anlagen, also auch die Ortsnetze zu Eigentum und Unterhalt, ab 1. Januar 2025 oder später an den Verband übertragen können.

Entsprechend werden zwei Kategorien von Verbandsgemeinden geschaffen: ARAplus Gemeinden haben den gesamten Aufgabenbereich Abwasserentsorgung den Verband übertragen und ARA-Gemeinden haben nur die systemrelevanten Anlagen oder gar keine Anlagen an den Verband übertragen.

Übertragung der Geschäftsführung

Auch definiert das Reglement die Übertragung der Geschäftsführung an die EWK Herzogenbuchsee AG.

Das Vernehmlassungsverfahren läuft noch bis zum 30. April 2023. Seine Stellungnahme abgegeben hat bereits der Buchser Gemeinderat.

Er beurteilt das vorgelegte Organisationsreglement als «positiv». Buchsi sieht sich künftig als «ARAplus Gemeinde» und strebt nach wie vor eine Vollintegration ab 1. Januar 2025 an.

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