Herzogenbuchsee

Kreiselsanierung in Herzogenbuchsee teurer als geplant

Wie die Gemeinde Herzogenbuchsee berichtet, wird für die Sanierung des Kreisels Wangenstrasse mit Mehrkosten in Höhe von 152’000 Franken gerechnet.

Das Gemeindehaus in Herzogenbuchsee.
Das Gemeindehaus in Herzogenbuchsee. - Nau.ch / Simone Imhof

Im Zusammenhang mit der Optimierung der Kreisel an der Wangenstrasse durch den Kanton hat die Gemeinde Herzogenbuchsee beschlossen, gleichzeitig auf der Kreiselausfahrt Eisenbahnstrasse den Deckbelag bis auf Höhe der EWK AG zu ersetzen.

Dafür sprach der Gemeinderat im vergangenen Juni einen Kredit von 96’500 Franken.

Im Zuge der Bauarbeiten hat sich aber nun herausgestellt, dass sich der Belag im betroffenen Abschnitt in einem schlechteren Zustand befindet, als vorerst angenommen wurde.

Verursacht wurden die Schäden durch das starke Abbremsen der Schwertransportfahrzeuge im Bereich der «S-Kurve».

Der Grund für die Mehrkosten

Somit ist mit einem höheren Sanierungsaufwand zu rechnen. Würde, wie zuerst beabsichtigt, lediglich der Deckbelag ersetzt, würde es sich um eine kosmetische und kurzfristige Massnahme handeln, und erneute Schäden wären zu erwarten.

Immerhin kann auf den Einbau einer noch teureren Betonplatte verzichtet werden.

Wie die durchgeführten Sondierungen ergeben haben, sei die Fundationsschicht respektive deren Tragfähigkeit für den Neueinbau der Belagsschicht ausreichend, sodass auf einen vollständigen Ersatz verzichtet werden kann und eine Nachverdichtung in den kritischen Bereichen als Massnahme genügt.

Mehrkosten von 152’000 Franken

Die Sanierungsarbeiten werden an die Kreiselbauarbeiten gekoppelt und sollen voraussichtlich im kommenden Frühjahr/Sommer ausgeführt werden.

Gerechnet wird mit Mehrkosten von 152’000 Franken, die im Sinne der Einheit der Materie dem schon im letzten Jahr bewilligten Kredit angerechnet werden müssen.

Insgesamt beträgt der Gemeindeanteil an der Kreiselsanierung jetzt 248’000 Franken. Weil die Kreditsumme damit über 100’000 Franken liegt, unterliegt der Beschluss dem fakultativen Referendum.

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