Bäretswil: Entlassung aus dem Inventar schützenswerter Bauten

Gemeinde Bäretswil
Gemeinde Bäretswil

Hinwil,

Am 14. Juli 2021 hat der Gemeinderat Bäretswil das Gebäude in der Schönausstrasse 3 aus dem Inventar der schützenswerten Objekte entlassen.

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Die Stadtverwaltung Luzern beschäftigt aktuell 1202 Vollzeitkräfte. (Symbolbild) - Pexels

Der Gemeinderat Bäretswil hat am 14. Juli 2021 die Liegenschaft Gebäude-Versicherungs-nummer 875, Schönaustrasse 3, 8344 Bäretswil, aus dem Inventar der schützenswerten kunst- und kulturhistorischen Objekte der Gemeinde Bäretswil, Liste der Gebäude von kommunaler Bedeutung, entlassen. Die im Inventar geäusserte Schutzvermutung hat sich laut Gutachten der Kulturdetektive GmbH nicht bestätigt.

Der andere Hausteil (Vers.-Nr. 876, Schönaustrasse 1) verbleibt im Inventar. Die Unterlagen liegen während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung bzw. in der Abteilung Hochbau zur Einsicht auf.

Rechtliche Hinweise

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen.

Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Ablauf der Frist ist der 23. August 2021.

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