Bäretswil fordert zum Pflanzenrückschnitt an Strassen auf
Grundbesitzer aus Bäretswil werden gebeten, Bäume und Sträucher entlang der öffentlichen Strassen vorschriftsgemäss bis zum 5. November 2021 zurückzuschneiden.

Die Grundbesitzer werden aufgefordert, Bäume und Sträucher entlang der öffentlichen Strassen und Trottoirs auf die gesetzlichen Höhen und Abstände zurückzuschneiden. Das Strassengebiet ist bis auf eine Höhe von 4.5 m, bei Rad- und Fusswegen bis auf eine Höhe von 2.5 m, von überhängenden Ästen freizuhalten. Sträucher dürfen nicht in den Luftraum des Strassengebiets reichen. Grünhecken müssen stets auf die Strassengrenze zurückgeschnitten werden.
Die Frist zum Pflanzenrückschnitt sollte eingehalten werden
Für Grundstückbesitzer, die dieser Aufforderung noch nicht nachgekommen sind, wird eine Frist bis zum Freitag, 5. November 2021 gesetzt (Häckseldienst vom 25. bis 29. Oktober 2021 oder eigene Entsorgung im Werkhof).
Das anfallende Grüngut soll entweder kompostiert oder in der Entsorgungsstelle beim Werkhof abgegeben werden. Nach Ablauf der Frist werden die Bäume und Sträucher, die noch in den öffentlichen Grund hinausragen, auf Kosten des säumigen Anstössers, zurückgeschnitten.