Bäretswil ZH informiert über die Erneuerungswahlen der Kirchenpflege

Gemeinde Bäretswil
Gemeinde Bäretswil

Hinwil,

Am 27. März 2022 werden in der Gemeinde Bäretswil ZH sieben Mitglieder der Kirchenpflege gewählt. Wahlvorschläge sind bis zum 10. Dezember 2021 einzureichen.

Gemeindehaus in Bäretswil (ZH).
Gemeindehaus in Bäretswil (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Der Gemeinderat Bäretswil ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflege 2022 bis 2026 für den 27. März 2022 an. Es sind sieben Mitglieder der Kirchenpflege und daraus das Präsidium an der Urne zu wählen.

Es werden gedruckte Wahlzettel verwendet. Wählbar ist, wer Mitglied der Landeskirche ist, den politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat, über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländische Bewilligung B, C oder Ci verfügt und das 18. Altersjahr erreicht hat.

Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können Rufname angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sein

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bäretswil unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein und bis spätestens am 10. Dezember 2021 beim Gemeinderat Bäretswi mittels Wahlvorschlagsformular eingereicht werden.

Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Weitere informationen sind auf der Gemeindehomepage zu finden.

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