Feuerverbot für Wald und Waldesnähe aufgehoben

Gemeinde Bäretswil
Gemeinde Bäretswil

Hinwil,

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat erneut eine Lagebeurteilung der Waldbrandgefahr vorgenommen.

Feuer
Das Feuerverbot gilt auch an Feuerstellen. (Symbolbild) - Keystone

Es hat sich gezeigt, dass sich aufgrund der verbreiteten Niederschläge der letzten Tage die Trockenheitssituation in den Wäldern generell entspannt hat, wenn auch nicht überall gleich viel Regen fiel. Sie hebt deshalb ab Dienstag, 5. Mai 2020, das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 Meter Abstand) auf.

Für den Kanton Zürich gilt ab Dienstag die Gefahrenstufe 3, erhebliche Waldbrandgefahr. Im Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe ist weiterhin grosse Sorgfalt geboten.

Die folgenden Verhaltensregeln sind unbedingt zu beachten;

– kein brennendes oder glühendes Material wegwerfen (Zigaretten, Zundhölzer usw.),

Feuer nur in befestigten Feuerstellen entfachen,

Feuer laufend überwachen und Funkenwurf sofort löschen,

Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig mit Wasser löschen,

– bei starkem und böigem Wind aufs Feuern verzichten.

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