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Hochdorf bekommt neuen Konzessionsvertrag mit der WWZ AG

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Wie die Gemeinde Hochdorf berichtet, soll am 27. November 2022 über einen Konzessionsvertrag mit der WWZ AG abgestimmt werden.

Gemeindeverwaltung Hochdorf.
Gemeindeverwaltung Hochdorf. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Der Konzessionsvertrag regelt die Grundversorgung von Strom, Wasser, Erdgas und die netz­gebundenen Kommunikations­dienste. Am 26. November 2000 wurde der bestehende Konzessionsvertrag von der Gemeinde Hochdorf mit der WWZ AG von den Stimmberechtigten angenommen. Der Konzessionsver­trag läuft aus und muss erneuert werden.

Seit 2000 haben sich die ge­setzlichen Grundlagen stark ver­ändert. Das Stromversorgungsgesetz ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Seither können Grossverbraucher ab 100'000 Kilowattstunden Stromverbrauch pro Jahr wählen, von welchem Energieversorger sie ihren Strom bezie­hen wollen.

Der neue Vertrag orientiert sich am bestehenden, der sich bewährt hat, wird aber in einzelnen Punkten an die neue Gesetzeslage angepasst. Er wird für die Dauer der Jahre 2023 bis 2047 abgeschlossen. Gemäss gesetzlicher Grundlage ist für die Vergabe der Konzession keine öffentliche Ausschreibung nötig.

Der Konzessionsvertrag regelt die Nutzung des öffentlichen Grun­des und Bodens durch die WWZ für den Bau und Betrieb von Versorgungsinfrastruktur wie Strom, Wasser, Erdgas und Telekommunikation. Er regelt aber auch die Pflicht der WWZ AG, den Einwohnern von Hochdorf Strom, Wasser und Erdgas in genügender Quali­tät und Menge zu liefern (Versorgungssicherheit). Bau und Betrieb der öffentlichen Strassenbeleuchtung durch die WWZ AG wird in einer separaten Vereinbarung geregelt.

Änderungen bei der Konzessionsgebühr

Die Stromliberalisierung hat Ein­fluss auf die Berechnung der Konzessionsgebühren für die Gemeinde. Gemäss gesetzlichen Vorgaben darf durch die Ge­meinde die Konzessionsgebühr nur noch auf die Netznutzung erhoben werden, nicht mehr wie bisher auch auf der bezogenen Energie.

Zudem fällt der Rabatt von 20 Prozent auf die Konzessions­gebühr gemeindeeigener Betrie­be weg. Die Konzessionsgebühren für Strom entsprechen den heutigen Abgaben. Neu wird auf Gas eine Konzessionsgebühr erhoben. Die Erneuerung des Konzessions­vertrages erfordert die Zustim­mung der Stimmberechtigten.

In der Abstimmungsbotschaft wird der bereinigte Konzessions­vertrag mit der WWZ ab 2023 bis 2047 sowie die Synopse, eine Gegenüberstellung des alten und neuen Konzessionsvertrages, veröffentlicht.

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