Ilanz/Glion: Stellungnahme zur Petition von Baugesuchen
Am 19. Januar 2022 fand in Ilanz/Glion eine Versammlung zur Petition betreffend Baubewilligungsverfahren statt. Nun liegt die Antwort des Gemeindevorstands vor.

Wie die Gemeinde Ilanz/Glion berichtet, beantwortet der Gemeindevorstand die Petition betreffend Baubehörde und Bauamt, welche Mitte November 2021 mit 500 Unterschriften eingereicht worden ist. Sie verlangt die Publikation einer Checkliste als Unterstützung für Bauwillige, die Möglichkeit, Baugesuche mit der Baubehörde verbindlich vorbesprechen zu können, raschere Abläufe und Entscheide sowie einen Verzicht auf die Beurteilung der Gestaltung. Am 19. Januar 2022 hat ein runder Tisch mit den vier Erstunterzeichnenden stattgefunden, um die Kritikpunkte und mögliche Massnahmen zu diskutieren.
Baubewilligungsverfahren sollen schneller abgewickelt werden
Der Gemeindevorstand teilt die Meinung, dass ein effizientes und rasches Baubewilligungsverfahren eine wichtige Dienstleistung der Gemeinde ist. Die Auswertung der letzten vier Jahre zeigt, dass die Dauer der Behandlung der Baugesuche im Rahmen der vorgeschriebenen Fristen liegt. Im ordentlichen Verfahren konnte die Behandlungsdauer von durchschnittlich 58 Tage im Jahr 2018 auf 47 Tage im 2021 gesenkt werden. Die maximal zulässige Frist liegt bei 85 Tagen. Nichtsdestotrotz kann mit einfachen Massnahmen dafür gesorgt werden, dass die Baubewilligungsverfahren noch rascher abgewickelt werden können.
So soll das Verfahren beschleunigt werden
So sollen die Informationen für Bauinteressierte auf der Webseite verbessert werden, inklusive der Publikation einer Checkliste mit den wichtigsten Vorgaben für die Einreichung eines Baugesuchs. Künftig wird der Leiter des Bauamts an den Sitzungen der Geschäftsleitung teilnehmen, um den Informationsfluss zu verbessern und damit die Verfahrensdauer zu beschleunigen. Ebenfalls sollen Entscheide bei grossen Vorhaben oder wichtige Rückmeldung zeitnah telefonisch geschehen, zusätzlich zum schriftlichen Weg. Auch soll bei einer nächsten Revision des Baugesetzes geregelt werden, dass einfache Baumeldungen vom Bauamt entschieden werden können und nicht mehr in der Geschäftsleitung behandelt werden müssen.
Der Baubehörde sind bei der Bewilligung Grenzen gesetzt
Bei der Vorbesprechung von Baugesuchen sind der Baubehörde rechtliche Grenzen gesetzt. Eine vorläufige Beurteilung gibt weder den Anspruch auf Erteilung einer Bewilligung noch darf sie die Behörde in ihrer Entscheidungsfindung binden wie beispielsweise auch bei allfälligen Einsprachen. Zu unterscheiden ist die Rolle der Baubehörde, welche die Baubewilligung erteilt, von jener des Bauamts. Dieses ist vor allem für die formelle Prüfung des Baugesuchs zuständig, kann aber dabei auch die eingereichten Unterlagen vertieft prüfen, um schon vor der Publikation unkompliziert Probleme zu lösen.
Auch bei der gestalterischen Beurteilung ist die Baubehörde nicht frei. Denn zur Beurteilung eines Baugesuchs gehört gemäss kantonalem Recht auch die Prüfung der Einhaltung der ästhetischen Mindestanforderungen. Es reicht nicht, dass alle übrigen Bauvorschriften eingehalten werden. In welchen Fällen die Denkmalpflege oder die Gestaltungsberatung beizuziehen ist, ist im kommunalen und kantonalen Recht geregelt.
Der Gemeindevorstand ist sich bewusst, dass die Mitarbeiter die Visitenkarte für die Gemeinde sind. Deshalb soll im laufenden Jahr 2022 in der Weiterbildung ein Schwerpunkt auf Kommunikation und professionelle Freundlichkeit gelegt werden. Zudem sollen über eine gewisse Zeit die Kunden des Bauamts nach ihrer Zufriedenheit mit dem Baubewilligungsverfahren befragt werden, um Verbesserungsmöglichkeiten in Erfahrung zu bringen.