Der Gebührentarif in Grindelwald wird geändert
Wie die Gemeinde Grindelwald miteilt, hat der Gemeinderat der Einwohnergemeinde an seiner Sitzung vom 15. November 2022 den Gebührentarif geändert.
![Der Bahnhof Grindelwald.](https://c.nau.ch/i/XDy0a/900/der-bahnhof-grindelwald.jpg)
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 15. November 2022 die folgende Verordnung angepasst hat:
Gebührentarif: Änderung Anhang I zum Gebührentarif vom 1. Januar 2016 – Tarifliste Bereich Sicherheit, Parkplatz Bodmi, Anpassung Gebühr auf Tarif 1.
Die Änderung tritt, vorbehältlich dagegen erhobener Beschwerden, ab 1. Januar 2023 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann, gestützt auf Artikel 65c des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Der Gebührentarif kann auf der Gemeindeverwaltung Grindelwald eingesehen werden.