Am Wochenende stimmt die Schweiz über das neue Jagdgesetz ab. Lorenz Hess (BDP) aus Stettlen ist Präsident des Berner Jägerverbands. Wir haben ihn befragt.
Lorenz Hess.
BDP-Nationalrat und Gemeindepräsident von Stettlen Lorenz Hess. - zvg
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Nau.ch: Sie sind Präsident des Berner Jägerverbands. Seit wann gehen Sie auf die Jagd und was interessiert Sie daran?

Lorenz Hess: Bereits als Bub habe ich meinen Vater, wenn immer möglich auf die Jagd begleitet. Schon zu meiner Schulzeit habe ich viel Zeit mit dem Beobachten der Wildtiere verbracht und später auch Bergtouren gemacht. Auf der Jagd erlebe ich viel, das für mich grosse Bedeutung hat. Wenn ich dann hier und da noch Erfolg habe, ist es umso befriedigender.

Nau.ch: Wie vereinbaren Sie das Schützen und gleichzeitiges Töten der Tiere?

Lorenz Hess: Wichtig ist, dass bedrohte Arten geschützt werden. So verbietet der Kanton Bern zum Beispiel seit vielen Jahren die Jagd auf den Feldhasen. Das obwohl der Feldhase in der Schweiz zum jagdbaren Wild gehört. Tiere wurden und werden immer getötet, sei es für Poulet-Schenkeli oder Lederschuhe.

Nau.ch: Wo sehen Sie die Vorteile im neuen Jagdgesetz?

Lorenz Hess: Mit dem neuen Gesetz werden mehr Tierarten als bisher unter Schutz gestellt. Auch sind erstmals die Wildkorridore und -übergänge mit im Gesetz. Die Artenvielfalt wird verbessert. Das aktuelle Gesetz ist über 30 Jahre alt. Die Landschaft und die Tierwelt haben sich inzwischen massiv verändert.

Für ein geordnetes Miteinander müssen wir moderne Lösungen haben. Das bedeutet, wenn Konflikte mit Grossraubtieren bestehen, muss gezielt eingegriffen werden können.

Nau.ch: Sehen Sie auch Nachteile im neuen Jagdgesetz?

Lorenz Hess: Das Problem ist, dass sehr wahrscheinlich nicht alle Abstimmenden in den Städten und Agglomerationen die Probleme der Bergbevölkerung verstehen.

Nau.ch: Was würde sich in der regionalen Jagd rund um den Bantiger verändern, wenn das neue Jagdgesetz angenommen werden würde?

Lorenz Hess: Bezüglich der Jagd verändert sich nicht viel. Ausser, dass die Nachsuche auf verletztes Wild in der ganzen Schweiz obligatorisch wird. Wir unterstützen das, weil diese Regelung im Kanton Bern schon gilt. Auch der jährliche Treffsicherheitsnachweis für Jägerinnen und Jäger wird schweizweit geregelt.

Nau.ch: Gegnerinnen und Gegner des Jagdgesetzes haben die Befürchtung, dass geschützte Tiere geschossen werden, ohne dass sie zuvor Schaden angerichtet haben. Was sagen Sie zu dieser Befürchtung?

Lorenz Hess: Es ist tatsächlich so, dass verhaltensauffällige Tiere präventiv erlegt werden könnten. Wenn zum Beispiel ein Wolf mehrfach in einen Stall eindringt, muss nicht mehr zugewartet werden, bis er ein Kalb oder eine Ziege reisst. Der Eingriff erfolgt durch die Wildhut. Der Wolf bleibt nämlich auch im neuen Gesetz eine geschützte Art, die nicht gejagt werden darf.

Zur Person:

Lorenz Hess, 58 Jahre alt, ist in Stettlen aufgewachsen und Gemeindepräsident des Dorfs. Ausserdem vertritt er die BDP im Nationalrat und ist Vizepräsident der BDP Schweiz.

wolf schweiz
Ein Wolf auf einer Wiese. - Keystone

Anmerkung Redaktion: Gegner der Abstimmungsvorlage (Die Grüne Partei Bantiger und der Umweltschutzverein der Region) waren für eine Stellungnahme leider nicht zu erreichen.

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