Fördergelder für Kulturschaffende in Bassersdorf
Kulturschaffende in Bassersdorf können bis 15. Februar 2025 Ausgaben für Kulturveranstaltungen einreichen und bis zu 50 Prozent der Kosten erstattet bekommen.
Wie die Gemeinde Bassersdorf informiert, stellt die Fachstelle für Kultur des Kantons Zürich jedes Jahr Kulturfördergelder für die Gemeinden bereit. Ziel ist es, das kulturelle Leben in den Gemeinden zu fördern und zu erhalten. Alle Zürcher Gemeinden können von einem finanziellen Beitrag profitieren.
Damit auch die Kulturschaffenden in Bassersdorf dieses Angebot der Fachstelle für Kultur nutzen können, sind sie eingeladen, die Ausgaben für ihre Kulturveranstaltungen im Jahr 2024 einzureichen, um maximal 50 Prozent dieser Kosten erstattet zu bekommen.
Zu beachten ist, dass nur kulturelle Veranstaltungen förderfähig sind. Aktivitäten wie Apéros, Feiern oder Märkte sind von der Förderung ausgeschlossen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Kulturveranstaltungen öffentlich zugänglich sein müssen.
Nur Ausgaben aus dem Jahr 2024 förderfähig
Es werden ausschliesslich Ausgaben aus dem Jahr 2024 berücksichtigt. Veranstaltungen für 2025 oder vor 2024 liegende Ereignisse können nicht in diesen Antrag einfliessen.
Kulturschaffende können der Gemeinde Bassersdorf sehr gerne bis Freitag, 15. Februar 2025 Ihre kulturellen Veranstaltungen betreffenden Rechnungen übermitteln. Diese reicht die Gemeinde danach als Sammelantrag fristgerecht an die Fachstelle für Kultur ein.
Eine mögliche Rückerstattung und Auszahlung der Kulturfördergelder wird voraussichtlich im Frühsommer erfolgen.