Alle Hunde in Wiliberg müssen gemeldet werden
Wie die Gemeinde Wiliberg bekannt gibt, wird die Abteilung Finanzen die Jahresgebühr von 120 Franken pro Hund den Hundehaltern im Mai 2022 in Rechnung stellen.
Die Abteilung Finanzen wird die Jahresgebühr von 120 Franken pro Hund aufgrund des aktuellen Amicus-Registers den Hundehaltern im Mai 2022 in Rechnung stellen.
Hunde, die neu angeschafft werden, müssen in jedem Fall bei der Gemeindeverwaltung innert zehn Tagen gemeldet werden. Gleichzeitig ist der Tierhalterausweis vorzulegen. Wechselt der Hundehalter oder stirbt der Hund, ist dies der Gemeindeverwaltung ebenfalls mitzuteilen.
Von der Hundesteuer befreit sind Sanitäts-, Blindenführ-, Behinderten-, Schweiss- und Diensthunde mit entsprechendem Ausweis (gemäss § 22 Hundeverordnung). Diese Hunde müssen aber dennoch registriert werden. Gleichzeitig ist der entsprechende Ausweis vorzulegen.