Stadtrat Arbon verhindert Abbruch der Saurer-Kantine

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Bodensee,

Der Stadtrat Arbon stuft die ehemalige Saurer-Kantine nach neuen Gutachten als schutzwürdig ein. Der geplante Abbruch des Gebäudes am Seeufer wurde abgelehnt.

Seepromenade mit Aussicht auf Arbon.
Seepromenade mit Aussicht auf Arbon. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Arbon bekannt gibt, stuft der Stadtrat aufgrund einer gegenüber früher veränderten Ausgangslage die ehemalige Saurer-Kantine neu als schutzwürdig ein. Das Gebäude, in dem bis Ende Mai 2023 die Wunderbar betrieben worden war, darf in der Folge nicht abgebrochen werden.

Im Dezember 2019 beantragte die ZIK Immo AG, die Eigentümerin der Saurer-Kantine beim Wöschplatz am Arboner Seeufer, den Abbruch des Gebäudes. Während der entsprechenden Auflage anfangs 2020 gingen dazu mehrere Einsprachen ein. Im Februar 2021 bewilligte der Arboner Stadtrat das Abbruchgesuch der Eigentümerschaft.

Auf diesen Beschluss folgten Rekurse, die dann vom kantonalen Departement für Bau und Umwelt (DBU) gutgeheissen wurden. Mit Entscheid vom 3. Mai 2022 hob das DBU den Bewilligungsentscheid des Stadtrats für den Abbruch auf und wies die Stadt Arbon an, weitere Abklärungen zur Schutzwürdigkeit des Gebäudes durchzuführen.

Gutachten bestätigen Schutzwürdigkeit

Ein neu erstelltes Gutachten ging im Oktober 2022 bei der Stadt Arbon ein. Dieses stufte die ehemalige Saurer-Kantine als schutzwürdig ein. Der Stadtrat liess dieses Ergebnis durch ein zweites Gutachten gegenprüfen.

Im Februar 2023 lag der zweite Bericht vor, welches die Befunde der ersten Untersuchung vollumfänglich stützte. Beide Gutachten, erstellt von unabhängigen Fachpersonen, bezeichneten die ehemalige Saurer-Kantine als kultur- sowie architekturgeschichtlich bedeutsam und somit schutzwürdig.

Am Erhalt besteht somit ein überwiegendes öffentliches Interesse. In einem dritten Gutachten wurde anfangs 2024 zudem die städtebauliche Bedeutung des Standorts beurteilt. Aus diesem Gutachten, welches sich auf übergeordnete Planungen wie die Masterplanung Seeufer abstützte, konnte kein überwiegendes Interesse abgeleitet werden, das gegen eine Unterschutzstellung sprechen würde.

Stadtrat entscheidet sich für Unterschutzstellung

Beide Gutachten in Bezug auf den Schutzstatus stehen in Widerspruch zur Tatsache, dass das Gebäude einerseits nicht im geltenden Schutzplan aufgeführt ist und dass andererseits ein rechtskräftiger Gestaltungsplan existiert, der an diesem Ort bauliche Eingriffe grundsätzlich zulässt.

In den vergangenen Wochen hat der Stadtrat diese Situation intensiv und mit juristischer Unterstützung diskutiert. Dabei ist er zum Entschluss gelangt, dass die Ergebnisse der beiden neuen Gutachten betreffend Schutzwürdigkeit nach heutiger Auffassung stärker zu gewichten sind als frühere Erörterungen.

Dabei folgt der Stadtrat der Argumentation des DBU, dass neue Beurteilungen durchaus Änderungen an Planungsinstrumenten zur Folge haben können. So hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 18. November 2024 beschlossen, den Erhalt der ehemaligen Saurer-Kantine beim Wöschplatz durch Unterschutzstellung zu sichern. Das Gesuch um Abbruch des Gebäudes weist er deshalb ab. Dieser Beschluss des Stadtrats unterliegt den üblichen Rechtsmitteln.

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