Kriens reagiert auf neue Datenschutzregelung bei Baugesuchen
Wie die Stadt Kriens berichtet, muss aufgrund der neuen Regelung im Kanton bei jeder Abfrage zur Unterlagen-Einsicht ein Einmal-Passwort angefordert werden.
Unterlagen zu Planungen und Baugesuchen müssen im ganzen Kanton Luzern seit 1. Januar 2024 passwortgeschützt sein.
Aufgrund dieser neuen Rechtsgrundlage veröffentlicht auch die Stadt Kriens ihre aufliegenden Baugesuche auf der Webseite mit einem neuen System.
Planunterlagen und Dokumente sind weiterhin einsehbar. Bei jeder Abfrage muss aber ein Einmal-Passwort angefordert werden.