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Stadt Kriens bittet um Rücksicht auf Wildtiere

Nau.ch Lokal
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Kriens,

Wie die Stadt Kriens mitteilt, gilt während der Brutzeit vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand.

Die Kirche in Kriens.
Die Kirche in Kriens. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Leinenpflicht für Hunde dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen.

Die Leinenpflicht ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert.

Das Nichteinhalten der Leinenpflicht wird als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst.

Wildtiere sind während der Brut- und Setzzeit besonders sensibel

Die Brut- und Setzzeit der Wildtiere dauert bis in den Sommer.

Als Brut- und Setzzeit bezeichnet man den Zeitraum, in dem die Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt bringen.

Wildtiere reagieren während dieser Zeit besonders empfindlich auf Störungen.

Menschen sollen sich nur auf offiziellen Wegen in der Natur bewegen

Menschliche Aktivitäten abseits der erlaubten Wege sowie in der Dämmerung und nachts mit immer helleren Lampen und unberechenbarer Geschwindigkeit sind für sie eine grosse Belastung.

Dadurch werden Fortpflanzung, Aufzucht und die Bestände von Wildpopulationen gefährdet und nachtaktive Arten gestört.

Rehe oder Hirsche etwa werden von der Nahrungssuche abgehalten, verstecken sich im Wald und knabbern an Jungbäumen anstatt Kräuter und Gräser zu fressen.

Wer sich in diesen Wochen in der Natur aufhält, wird aufgefordert, auf Störungen abseits der erlaubten Wege sowie auf nächtliche Waldbesuche zu verzichten und die entsprechenden Fahrverbote in den Wäldern einzuhalten. Die Stadt Kriens dankt für die Rücksichtnahme.

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