Zinsen sei Dank: Steuervorauszahlung in Kriens lohnt sich
Wie die Stadt Kriens berichtet, erhalten die Einwohner im Februar 2024 die Steuererklärungsformulare 2023. Die Zinssätze wurden angepasst.

Im Februar 2024 erhalten die Krienser die Steuererklärungsformulare für das Jahr 2023.
Der Blick auf die aktuellen Informationen zeigt, dass sich im Vergleich zu den Vorjahren insbesondere bei den Zinssätzen einiges geändert hat.
Die Einreichefrist für die Steuererklärung ist abhängig von der Art der Besteuerung und auf der zugestellten Steuererklärung aufgedruckt.
Wer innerhalb der geforderten Frist die Steuererklärung nicht einreichen kann, beantragt eine Fristerstreckung.
Einreichung des Gesuchs auch per E-Mail oder in Briefform
Auf der Webseite der Stadt Kriens sind die entsprechenden Formulare direkt verlinkt.
Alternativ kann das Gesuch auch per E-Mail oder in Briefform eingereicht werden.
Der Download der Steuerdeklarationssoftware für die Steuererklärung 2023 steht ab Februar 2024 auf der Webseite der Dienststelle Steuern zur Verfügung.
Zinssätze wurden angepasst
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die Zinssätze für vorzeitige und verspätete Zahlungen der aktuellen Zinssituation angepasst.
Wer die Staats- und Gemeindesteuern 2024 im Voraus begleicht oder zu viel bezahlt, erhält neu einen Zins auf den einbezahlten Betrag von 1,25 Prozent (Vorjahr 0,0 Prozent).
Es ist zu beachten, dass massiv überhöhte Vorauszahlungen zurückerstattet werden.
Wird die finale Steuerrechnung nicht innerhalb der 30-tägigen Frist beglichen, wird ein Verzugszins von neu 4,75 Prozent (Vorjahr 3,5 Prozent) auf den Steuerbetrag erhoben.