Der Dorfplatz in Zumikon wird für Motorfahrzeuge gesperrt
Im Rahmen der Projektierungsarbeiten für die Sanierung von Tiefgarage und Dorfplatz haben Sondagen ergeben, dass beim Befahren des Dorfplatzes mit schweren Fahrzeugen die Gefahr eines statischen Versagens der Tiefgaragen-Decke nicht ganz ausgeschlossen werden kann.
Aus diesem Grund wird der Dorfplatz aus Sicherheitsgründen per sofort für das Befahren mit Motorfahrzeugen gesperrt. Für Fussgänger und Velofahrer besteht keine Gefahr.
Die Projektierungsarbeiten für die Sanierung der Tiefgarage und die Erneuerung des Dorfplatzes im Dorfzentrum von Zumikon laufen auf Hochtouren.
Es ist vorgesehen, den Stimmberechtigten beide Projekte am Abstimmungs-Sonntag vom 3. September 2023 zum Entscheid vorzulegen.
Gemeinde wurde kurzfristig informiert
Im Rahmen dieser Vorbereitungsarbeiten haben in den vergangenen Wochen technische Sondierungsarbeiten auf dem Dorfplatz beziehungsweise in der darunterliegenden Garage stattgefunden.
Diese hatten den Zweck, den statischen Zustand der Tiefgarage im Detail zu erfassen.
Dabei hat sich ergeben, dass die Tragfähigkeit der Garagendecke als ungünstiger eingestuft wird, als bisher angenommen.
Die Gemeinde wurde am Donnerstag, 16. Februar 2023, über diese Ergebnisse informiert.
Umgehende Sperrung des Dorfplatzes wurde notwendig
In Anbetracht dieser Ausgangslage hat die Gemeinde aus Sicherheitsgründen umgehend den Entscheid gefällt, den Dorfplatz aus Sicherheitsgründen ab sofort für das Befahren mit Motorfahrzeugen zu sperren.
Damit wird das bereits seit Jahren bestehende grundlegende Fahrverbot für den Dorfplatz ab Freitag, 17. Februar 2023, strikt umgesetzt; Ausnahmebewilligungen werden bis auf weiteres keine mehr erteilt.
Für Fussgänger und Velofahrer besteht keine Gefahr. Die Absperrungen werden heute aufgestellt und so bald als möglich mit erläuternden Informationstafeln versehen.
In einem nächsten Schritt wird in den kommenden Tagen geprüft, ob Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen wieder zugelassen werden können.
Zumikon prüft weitere Schritte
Falls dies als zulässig eingestuft wird, könnten einzelne Fahrten mit solchen Kleinfahrzeugen in Ausnahmefällen und auf schriftliches Gesuch hin, wieder genehmigt werden.
Weiter prüft die Gemeinde Massnahmen, um die Tragfähigkeit der Garagendecke bis zur geplanten Gesamt-Sanierung mit zusätzlichen Spriessungen zu erhöhen.
Die entsprechende Planung ist angelaufen. Es ist davon auszugehen, dass allfällige grossflächigen Abstützungen in der Garage, sowohl im ersten als auch im zweiten Untergeschoss, zu Behinderungen führen werden.
Die Kosten für diese Spriess-Arbeiten können noch nicht abgeschätzt werden; es handelt sich dabei aber um Gebundene Kosten, die der Gemeinderat in eigener Kompetenz bewilligen kann.