Zollikon: Baukredit für Sanierung Fohrbach kommt vors Volk
Wie die Gemeinde Zollikon berichtet, wird am 27. November 2022 an der Urne über den Kredit für die Schwimmbadsanierung entschieden.
Nach intensiven Monaten der Planung konnte das Vorprojekt für die Sanierung des Hallen- und Freibads Fohrbach diesen Sommer abgeschlossen werden.
Nun liegen die beiden Sanierungsvarianten für Zollikons beliebte Schwimmanlage vor: Der Souverän entscheidet am 27. November 2022 an der Urne darüber, ob das Bauwerk und die technischen Anlagen eins zu eins saniert oder zusätzlich noch optimiert werden sollen.
Die Kostengenauigkeit der Baukreditvorlage liegt bei plus/minus 15 Prozent. Entscheiden sich die Stimmberechtigten für die Sanierungsvariante eins zu eins mit Kosten von 36,6 Millionen Franken, wird das absolut Notwendige instand gesetzt.
Die höheren Kosten gegenüber der aus der Vorstudie resultierenden Schätzung von 32,4 Millionen Franken beruhen auf der heute unverzichtbaren Solaranlage, der Instandstellung des defekten Wellnessbeckens und der Einplanung von Reserven.
Zwei Varianten stehen zur Abstimmung
Das Schwimmbad wird nach heutigen Vorschriften ohne Erweiterungen und ohne betriebliche Optimierungen saniert, was bedeutet, dass es primär auf den neusten technischen Stand gebracht wird.
Im Eingangsbereich muss der Gastrobereich aufgrund feuerpolizeilicher Vorgaben aufgehoben und durch Essens- und Getränkeautomaten ersetzt werden.
Wird die Variante Optima mit Kosten von 44,7 Millionen Franken angenommen, entsteht als Ergänzung zur Sanierungsvariante eins zu eins ein Gastroneubau auf dem Dach der heutigen Freibadgarderoben, der auch den Freibadkiosk integriert.
Zudem können betriebliche Optimierungen vorgenommen werden. Bei beiden Varianten kann der Energieverbrauch um rund 20 Prozent gesenkt werden.
Gemeinderat empfiehlt Variante Optima
Der Gemeinderat empfiehlt dem Stimmvolk die Annahme der Variante Optima und schliesst sich somit der Empfehlung der Objektbaukommission an.
Die Gründe für die Zustimmung der teureren Sanierungsvariante sind vielfältig und münden darin, dass sämtliche betrieblichen Problemstellungen mit der optimierten Sanierungsvariante gelöst werden können.
So werden die Schülergarderoben erweitert, die Duschen geschlechtsspezifisch getrennt, und sowohl Lehrpersonen als auch Vereine erhalten ihre eigenen Garderoben.
Eine deutliche Attraktivitätssteigerung erfährt der Gastrobereich als Anbau zum Hallenbad.
Fotovoltaikanlage wird installiert
In diesen integriert ist der Freibadkiosk, wodurch eine Optimierung der Abläufe und des Personalaufwandes möglich ist.
Zugleich kann die Fotovoltaikanlage auf dem Dach erweitert werden. Das neue Restaurationsangebot ist nicht nur für die Gäste des Schwimmbads, sondern für die ganze Bevölkerung zugänglich.
Ebenfalls unabhängig vom Badebetrieb kann der neu geschaffene Kinderspielplatz auch im Winterhalbjahr genutzt werden.
Neue Brandschutzvorschriften verunmöglichten künftig zudem einen Betrieb der Kassen und der Cafeteria in denselben Räumlichkeiten, so wie dies heute der Fall ist, weshalb bei der eins zu eins Sanierung kein Gastrobereich im Hallenbad mehr möglich wäre.
Sinnvolle Fotovoltaikanlage
Für die Mehrkosten gegenüber der Grobkostenschätzung aus der Vorstudie aus dem Jahr 2018 sind mehrere Faktoren verantwortlich.
Stark ins Gewicht fällt dabei die Fotovoltaikanlage auf den Dächern der Schwimmhallen zur Minderung der Energiekosten.
Diese war ursprünglich als zusätzliche Option zur Abstimmung geplant. «Bei dem permanent hohen Stromverbrauch eines Schwimmbads und den aktuell steigenden Energiepreisen kann jedoch auf eine Fotovoltaik-Anlage in der heutigen Zeit nicht mehr verzichtet werden», erläutert der Gemeinderat den Umstand, weshalb die Fotovoltaik-Anlage nun in beiden Sanierungsvarianten vorgesehen ist.
Mehrkosten durch allgemeine Teuerung
Weitere Kosten generiert die Sanierung des defekten Wellnessbeckens, ein Faktor, der zum Zeitpunkt der Vorstudie noch nicht bekannt war.
Auch aktuelle Normen wie jene des Brandschutzes oder des hindernisfreien Bauens, der Komplettersatz der Wärmeerzeugung, nicht eingerechnete Reserven, die externe Bauherrenvertretung und nicht zuletzt die allgemeine Teuerung verursachten Mehrkosten.
Nicht Teil der Gesamtsanierung sind in beiden Varianten die bereits sanierten Gebäudeteile, Hallenbadgarderoben und Saunaanlage, die weiter ohne Anpassungen genutzt werden können.
Geplanter Baubeginn ist Herbst 2024
Nach aktueller Finanzplanung können beide Varianten aus eigenen Mitteln finanziert werden; ein Beitrag der kantonalen Sportförderung wird beantragt.
Der Baubeginn ist für den Herbst 2024 geplant und die Fertigstellung im Frühjahr 2026 vorgesehen.
Die beiden Urnen-Abstimmungsvarianten werden der Bevölkerung am 8. November 2022 anlässlich einer öffentlichen Infoveranstaltung vorgestellt.