Weggis

In Weggis treten neue Lastwagentransport-Regelungen in Kraft

Gemeinde Weggis
Gemeinde Weggis

Küssnacht,

Wie die Gemeinde Weggis mitteilt, wurde das generelle Verbot für Lastwagentransporte mit Aushub- und Abbruchmaterial während Juni, Juli und August aufgehoben.

Das Dorfzentrum in Weggis.
Das Dorfzentrum in Weggis. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Seit rund 30 Jahren gilt in Weggis in den Sommermonaten ein Verbot von Lastwagentransporten mit Aushub- und Abbruchmaterial.

Mit Rücksicht auf die öffentlichen Interessen des Kurortes Weggis galt das Verbot einst vom 1. Mai bis zum eidgenössischen Bettag (dritter Sonntag im September).

Seit 2008 gilt das Verbot vom 1. Juni bis 2. September.

Die Gründe für die Aufhebung des Verbots

Seit der Einführung des Verbots hat sich der Tourismus verändert. Er konzentriert sich nicht mehr in dem Ausmass auf die drei Monate Juni, Juli und August.

Die Wochen vor und nach den Sperrzeiten werden für die Abtransporte umso intensiver genutzt, weil die Transporte ohnehin durchgeführt werden müssen.

In diesen touristisch auch genutzten Zeiten ist das Verkehrsaufkommen entsprechend sehr gross, einerseits, weil die Abbruch- und Aushubarbeiten möglichst noch vor der Sperrzeit abgeschlossen werden müssen, damit die Baustellen über die Sommermonate nicht stehen bleiben oder weil die Arbeiten möglichst vor dem Wintereinbruch abgeschlossen werden müssen.

Der in diesen Wochen sehr intensive Baustellenverkehr mit Abtransport von Aushub- und Abbruchmaterial fällt zudem in die Zeiten, in denen sich die Schüler auf dem Schulweg befinden.

Lärmimmissionen von Lastwagentransporten

Wenn in diesen intensiv genutzten Wochen vor und nach den Transportverboten von mehreren Baustellen gleichzeitig Transporte durchgeführt werden müssen, ist es praktisch unmöglich, die Transportwege durch das Dorf besser zu steuern, zu entflechten und zu koordinieren.

Lärmimmissionen von Lastwagentransporten mit Aushubmaterial sind oft geringer als der eigentliche Baustellenlärm.

Lieferengpässe, Fachkräfte- und Materialmangel, Preissteigerungen und so weiter belasten die Baubranche und führen schon heute zu Verzögerungen auf den Baustellen.

Das Abfuhrverbot stellt das Baugewerbe vor eine zusätzliche Herausforderung. Baumaterial kann auf die Baustelle geliefert werden, auf der Rückfahrt darf aber kein Aushubmaterial mitgenommen werden. Es entstehen Leerfahrten.

Ressourcen von Drittunternehmern müssen beigezogen werden

Der Druck auf die Abteilung Bau zur Ausfertigung von Baubewilligungen oder zur Prüfung der Unterlagen für die Erteilung der Baufreigabe ist sehr hoch, weil eine Vielzahl von Baugesuchen gleichzeitig bearbeitet werden muss, damit die Aushubarbeiten zeitgerecht vor den Sperrzeiten abgeschlossen werden können.

Auch für die Unternehmer ist der Druck, die Abbruch- und Aushubarbeiten vor den Sperrzeiten abschliessen zu können, hoch.

Um die Arbeiten zeitgerecht durchführen zu können, müssen Ressourcen von Drittunternehmern beigezogen werden.

Diese sind mit den örtlichen Gegebenheiten oft weniger vertraut und fahren spürbar weniger rücksichtsvoll durch das Dorf.

Anpassung der Ruhe- und Arbeitszeitbestimmungen

In Weggis wird jede Baubewilligung unter der Auflage erteilt, dass mit lärmintensiven Arbeiten erst um 7.30 Uhr begonnen werden darf.

Die entsprechende Ruhezeitbestimmung lautet: «In Weggis dürfen lärmverursachende Bauarbeiten nicht vor 7.30 Uhr morgens und nicht nach 18 Uhr abends sowie nicht in der Zeit von 12 Uhr bis 13 Uhr durchgeführt werden.

Helikoptertransportflüge gelten als lärmintensive Bauarbeiten und dürfen ausnahmslos nur von Montag bis Freitag zwischen 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr durchgeführt werden.

Die Bauherrschaft hat dafür besorgt zu sein, dass die Vorschrift von den betreffenden Unternehmern eingehalten wird. Es wird in diesem Sinne auf das beiliegende Merkblatt verwiesen.»

Arbeitsbeginn neu um 7 Uhr erlaubt

Diese Bestimmung gilt jedoch nur, wenn die Arbeiten im Zusammenhang mit einem baubewilligten Projekt stehen.

Liegt keine Baubewilligung der Gemeinde Weggis vor, gelten die vom Bund (Bafu) und dem Kanton vorgegebenen Arbeitszeiten.

Gemäss diesen Bestimmungen können lärmintensive Arbeiten ab 7 Uhr durchgeführt werden.

Der Gemeinderat hat nun eine Anpassung an die Arbeitszeiten von Bund und Kanton beschlossen.

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