In Landquart ist Parkieren während der Wintermonate verboten
Wie die Gemeinde Landquart informiert, ist vom 1. Dezember 2021 bis 31. März 2022 zwischen 0.15 und 7 Uhr parken auf öffentlichen Strassen verboten.

Das Stehenlassen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Wegen im Gemeindegebiet von Landquart ist in der Zeit vom 1. Dezember 2021 bis 31.März 2022 zwischen 0.15 Uhr und 7 Uhr verboten.
Ausgenommen sind Plätze, die abseits der Strassenfahrbahn liegen. Dieses Verbot gilt auch für Quartierstrassen, in denen die Schneeräumung durch die Gemeinde erfolgt.
Stehengelassene Fahrzeuge werden auf Kosten der Fahrzeughalter oder -führer entfernt. Die Fehlbaren werden überdies bestraft. Für allfällige Schäden an den stehengelassenen Fahrzeugen übernimmt die Gemeinde keine Haftung.
Diese Aufforderung ergeht im Interesse einer reibungslosen Abwicklung des Winterdienstes. Die Liegenschaftsverwalter, Gastwirte und Private, werden gebten, ihre Mieter, Gäste und Besucher auf dieses Verbot aufmerksam zu machen.