Gemeindeversammlung Lützelflüh nimmt Rechnung 2022 an
Die sehr erfreuliche Rechnung 2022 mit einem Plus von 407'300 Franken gab an der Gemeindeversammlung Lützelflüh vom 5. Juni 2023 wenig Anlass zu Diskussionen.
Wie die Gemeinde Lützelflüh berichtet, schliesst die Jahresrechnung 2022 mit einem Ertragsüberschuss von 407'302,22 Franken deutlich besser ab als budgetiert.
Für die vergangene Rechnungsperiode wurde ein Defizit von rund 708'000 Franken prognostiziert.
Die Gründe für den positiven Rechnungsabschluss liegen vor allem in höheren Steuereinnahmen und verschiedenen Minderaufwänden.
Als besonders erfreulich zu bezeichnen sind die überdurchschnittlichen Gewinnsteuern des lokalen Gewerbes.
Die Nettoinvestitionen betragen 1,58 Millionen Franken
Die geplanten Nettoinvestitionen von 2,9 Millionen Franken konnten aus verschiedensten Gründen nicht vollständig realisiert werden.
Der effektive Netto-Investitionsbetrag liegt bei rund 1,58 Millionen Franken.
Mit der positiv abgeschlossenen Jahresrechnung 2022 konnte das massgebende Eigenkapital der Gemeinde auf 5,7 Millionen gesteigert werden.
Die Zustimmung zur Rechnung erfolgte vom Stimmvolk einstimmig und ohne Wortmeldungen.
Die Kiesabbauerweiterung kam zur Abstimmung
Am Standort «Gumpersmüli / Waldhaus» in Lützelflüh wird bereits seit 1977 Kies abgebaut.
Zurzeit findet der Abbau in der im Jahr 2006 genehmigten Überbauungsordnung (UeO) statt.
Die bewilligten Reserven reichen noch bis circa ins Jahr 2024.
Mit dem vorliegenden Projekt zur Erweiterung Kiesabbau Waldhaus II soll der Kiesabbau nahtlos Richtung Westen fortgesetzt werden.
Nach regen Diskussionen wurde dem Geschäft schlussendlich zugestimmt
Anlass zu Diskussionen gab vor allem die Sorge anwesender Stimmberechtigen um das Grund- und Quellwasser.
Der Gemeindepräsident, Kurt Baumann sowie die Planerin, Eva Bühlmann konnten den grössten Teil der anwesenden Personen davon überzeugen, dass die vorgesehenen Schutzmassnahmen ausreichen werden, um dieses wertvolle Gut entsprechend zu schützen.
So wurde der Überbauungsordnung «Kiesabbauerweiterung Waldhaus II» mit Zonenplanänderung und Schutzzonenplanänderung schlussendlich mit einer Dreiviertelmehrheit die Bewilligung erteilt.
Die Unterlagen werden nach Ablauf der Beschwerdefrist zusammen mit den noch nicht erledigten Einsprachen dem Amt für Gemeinden und Raumordnung zur definitiven Genehmigung überwiesen.