Wie die Gemeinde Langnau im Emmental schreibt, hat sie für den Standplatz eine auf 30 Tage befristete Bewilligung erteilt. Diese endet am 6. September 2023.
Im Gemeindehaus an der Haldenstrasse befindet sich einen Teil der Gemeindeverwaltung von Langnau im Emmental.
Im Gemeindehaus an der Haldenstrasse befindet sich einen Teil der Gemeindeverwaltung von Langnau im Emmental. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die kulturellen Rechte der Jenischen, Siniti und Roma werden auf internationaler und eidgenössischer Ebene geschützt.

Dies beinhaltet insbesondere den Schutz der fahrenden Lebensweise und damit verbunden das Schaffen von Haltemöglichkeiten.

Am 8. August 2023 hat die Gemeinde Langnau Kenntnis erhalten, dass sich Fahrende in der Gemeinde Langnau niedergelassen haben. Das betroffene Landwirtschaftsland befindet sich in Privateigentum.

Der Grundeigentümer hat sich mit den Fahrenden auf privatrechtlicher Basis über die Nutzung des Lands geeinigt.

Die befristete Bewilligung ist mit Auflagen verbunden

Die Gemeinde Langnau hat – unter Berücksichtigung der verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen – eine Interessensabwägung sowie eine Verhältnismässigkeitsprüfung vorgenommen.

Gestützt auf diese Abklärungen hat die Abteilung Öffentliche Sicherheit der Gemeinde Langnau dem Grundeigentümer eine Bewilligung für den Betrieb eines Standplatzes für Fahrende ausgestellt. Die Bewilligung ist auf 30 Tage befristet und endet am 6. September 2023.

Die befristete Bewilligung ist mit Auflagen verbunden. Die Einhaltung dieser Auflagen liegt in der Zuständigkeit des Grundeigentümers.

Dieser ist zuständig, die Ruhe und Ordnung sowie die Sauberkeit auf dem Standplatz – und in der näheren Umgebung – sicherzustellen.

Die Gemeinde wird regelmässig Kontrollen durchführen

Zudem ist er verpflichtet, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, um jegliche Beeinträchtigung der Umwelt zu verhindern.

Dies beinhalt insbesondere die sachgerechte Entsorgung des Schmutzwassers. Die erwähnten Auflagen sind integraler Bestandteil der Bewilligung.

Die Abteilung Öffentliche Sicherheit wird diesbezüglich regelmässig Kontrollen durchführen und bei allfälligen Verstössen über den Entzug der Bewilligung entscheiden.

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